Notstrommaßnahmen bei Stromausfall
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob alle Personen erreicht und versorgt werden konnten, die auf Strom angewiesen waren, wie beispielsweise Nutzer von lebenserhaltenden Beatmungsgeräten, die bei Stromausfall nur mit begrenzter Akkubetriebszeit funktionieren; 2. wie der Einsatzplan der Feuerwehr für Notstromgeräte im Ortsbezirk aussieht.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
35
OBR
10
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle