Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5435 entstanden aus Vorlage:
OF 1165/6 vom
07.11.2019 Betreff: Griesheim: Radfahren entgegen der
Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem
Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr zu
erlauben. Nach Möglichkeit ist die Regelung bis zur Straße Zum Linnegraben
fortzusetzen. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" findet in der Siedlung bereits
eine häufige Verwendung. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass bei
Besorgungen in den Geschäften der Jägerallee mit dem Fahrrad auf dem Rückweg
(in Richtung der Straße An der Zingelswiese) oft ein großer Umweg gefahren
werden muss. Wenn für den kurzen Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee
und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr
erlaubt werden würde, könnte die Straße An der Zingelswiese schnell über die
Tarnowitzer Straße erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 518
Aktenzeichen: 32 1