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Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5435 entstanden aus Vorlage: OF 1165/6 vom 07.11.2019 Betreff: Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr zu erlauben. Nach Möglichkeit ist die Regelung bis zur Straße Zum Linnegraben fortzusetzen. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" findet in der Siedlung bereits eine häufige Verwendung. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass bei Besorgungen in den Geschäften der Jägerallee mit dem Fahrrad auf dem Rückweg (in Richtung der Straße An der Zingelswiese) oft ein großer Umweg gefahren werden muss. Wenn für den kurzen Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr erlaubt werden würde, könnte die Straße An der Zingelswiese schnell über die Tarnowitzer Straße erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 518 Aktenzeichen: 32 1