Verbreiterung des Gehwegs und Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich des Neubaus der KGS im Mainfeld in Niederrad
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM
5392 entstanden aus
Vorlage: OF 1449/5 vom
08.11.2019 Betreff: Verbreiterung des Gehwegs und Einrichtung
eines Fußgängerüberwegs im Bereich des Neubaus der KGS im Mainfeld in
Niederrad Vorgang: OM 1653/17 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass sich
mit dem Eigentümer der Grünfläche am vorhandenen kurzen Gehweg im Bereich der
Altenwohnanlage gegenüber der Stichstraße Im Mainfeld in Verbindung gesetzt
wird, um die Genehmigung zu erhalten, ein ausreichend breites Stück (ca. 60 cm)
der Grünfläche zur Ver breiterung des Gehwegs nutzen zu
können. Dies würde zu einer größeren Aufstellfläche führen. Des Weiteren soll
dort dann ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Für eine bessere
Beleuchtung in diesem Bereich muss dann ebenfalls gesorgt werden. Begründung: Schon in der Anregung OM 1653 aus dem Mai 2017 wurde
darauf hingewiesen, dass ab der Kreuzung Im Mainfeld/Kirchpfad Richtung Main
auf der rechten Seite nur auf einem kleinen Stück ein Fußgängerweg vorhanden
ist, der zudem sehr schmal ist. Spätestens seit das Provisorium der
Kooperativen Gesamtschule (KGS) Niederrad rechts und links der Mainfeldstraße
errichtet wurde, muss die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert
werden. Schülerinnen und Schüler, die den vorhandenen Bürgersteig ab der Ecke
Kelsterbacher Straße nutzen, müssen auf Höhe der Seniorenwohnanlage die
Straßenseite wechseln, um dann, um in die Mainfeldstraße bzw. nun die Schule zu
gelangen, erneut die Straße zu queren. Dieser Bereich ist aktuell absolut
ungesichert. Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und der
Schulgemeinde am 01.11.2019 wurde besprochen, dass die oben genannten Maßnahmen
zur Verbesserung der Situation erforderlich sind. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1653
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2020, ST 596
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2