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Verbreiterung des Gehwegs und Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich des Neubaus der KGS im Mainfeld in Niederrad

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5392 entstanden aus Vorlage: OF 1449/5 vom 08.11.2019 Betreff: Verbreiterung des Gehwegs und Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich des Neubaus der KGS im Mainfeld in Niederrad Vorgang: OM 1653/17 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass sich mit dem Eigentümer der Grünfläche am vorhandenen kurzen Gehweg im Bereich der Altenwohnanlage gegenüber der Stichstraße Im Mainfeld in Verbindung gesetzt wird, um die Genehmigung zu erhalten, ein ausreichend breites Stück (ca. 60 cm) der Grünfläche zur Ver breiterung des Gehwegs nutzen zu können. Dies würde zu einer größeren Aufstellfläche führen. Des Weiteren soll dort dann ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Für eine bessere Beleuchtung in diesem Bereich muss dann ebenfalls gesorgt werden. Begründung: Schon in der Anregung OM 1653 aus dem Mai 2017 wurde darauf hingewiesen, dass ab der Kreuzung Im Mainfeld/Kirchpfad Richtung Main auf der rechten Seite nur auf einem kleinen Stück ein Fußgängerweg vorhanden ist, der zudem sehr schmal ist. Spätestens seit das Provisorium der Kooperativen Gesamtschule (KGS) Niederrad rechts und links der Mainfeldstraße errichtet wurde, muss die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden. Schülerinnen und Schüler, die den vorhandenen Bürgersteig ab der Ecke Kelsterbacher Straße nutzen, müssen auf Höhe der Seniorenwohnanlage die Straßenseite wechseln, um dann, um in die Mainfeldstraße bzw. nun die Schule zu gelangen, erneut die Straße zu queren. Dieser Bereich ist aktuell absolut ungesichert. Bei einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und der Schulgemeinde am 01.11.2019 wurde besprochen, dass die oben genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erforderlich sind. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

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