Spielmöglichkeiten Im Mellsig schaffen!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM
5382 entstanden aus Vorlage:
OF 705/9 vom
17.10.2019 Betreff: Spielmöglichkeiten Im Mellsig schaffen!
In der
Wohnsiedlung der GWH Im Mellsig gibt es auf den Grünflächen zwischen den
Häusern zwar kleine Spielecken und Sandkästen, diese sind aber in einem
desolaten Zustand. Die Sandkästen sind zum Teil mit Gras zugewachsen ebenso die
Wipptiere. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten von Katzenkot in den
Sandkästen und dass der Sand schon lange nicht mehr erneuert worden sei. Der
Spielplatz, der sich vor dem Wohnkomplex Hausnummer 41, 43 und 45 befindet,
besteht aus einer Metallrutsche, die in einen fast leeren Sandkasten vor einer
Hecke endet. Mehr als zwei Kinder können sich dort aufgrund der geringen Größe
des Geländes kaum aufhalten. Auch den anderen Spiel- und Treffpunkten auf den
Grünflächen zwischen den Häusern fehlen attraktive Spielmöglichkeiten. Der Magistrat wird gebeten, mit der GWH Kontakt
aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass a) die vorhandenen Spielplätze erneuert und saniert
werden; b) die Spielplätze
regelmäßig gewartet werden; c) auf den vorhandenen Grünflächen zusätzlich weitere
Spielgeräte aufgebaut u nd so die Spielmöglichkeiten der
in diesen Häusern wohnenden Kinder verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 435
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.02.2021, ST 512
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9
am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9
am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2