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Anmietung Hadrianstraße 3 durch die Ernst-May-Gesellschaft

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5031 entstanden aus Vorlage: OF 752/8 vom 16.02.2011 Betreff: Anmietung Hadrianstraße 3 durch die Ernst-May-Gesellschaft Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob 1. das zurzeit leer stehende Gewerbeobjekt Hadrianstraße 3 (links - zuvor als Zeitschriften- und Lottoladen genutzt) durch die ABG Frankfurt Holding GmbH an die Ernst-May-Gesellschaft vermietet werden kann und 2. der städtische Zuschuss an die Ernst-May-Gesellschaft um den Betrag erhöht werden kann, der sich für diese aus der Anmietung ergibt. Begründung: In dem Gespräch der Ernst-May-Gesellschaft mit Vertretern des Ortsbeirats am 11.02.2011 wurde von Herrn Dr. Herrel der Wunsch hinsichtlich der Anmietung des oben genannten Gewerbeobjektes geäußert. Aus einer eventuell bevorstehenden Vermietung des Objektes ergibt sich die Dringlichkeit. Die Ernst-May-Gesellschaft hat in vorbildlicher Weise das Musterhaus restauriert, das von Besuchergruppen aus aller Welt besucht wird. Die Räume der ersten Etage des Musterhauses der Ernst-May-Gesellschaft "Im Burgfeld 136" müssen allerdings als Büroräume genutzt werden. Somit ist es nicht möglich, diese Etage ebenfalls dem eigentlichen Zweck als Musterhaus entsprechend herzurichten. Ferner sind aufgrund der Raumgröße im Erdgeschoss nur Veranstaltungen mit einer begrenzten Personenzahl möglich. Durch die Anmietung des Gewerbeobjektes "Hadrianstraße 3" würden die oben genannten Einschränkungen im Musterhaus der Ernst-May-Gesellschaft behoben. Ferner könnten Ausstellungen durchgeführt werden. Das Objekt in der Hadrianstraße 3 bietet außerdem die Möglichkeit einer zentral gelegenen Anlaufstelle in der Römerstadt (auch hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs) für Besucher der Ernst-May-Gesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2011, ST 413 Aktenzeichen: 92 40