Anmietung Hadrianstraße 3 durch die Ernst-May-Gesellschaft
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM
5031 entstanden aus Vorlage:
OF 752/8 vom
16.02.2011 Betreff: Anmietung Hadrianstraße 3 durch die
Ernst-May-Gesellschaft Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu
berichten, ob 1. das zurzeit leer stehende
Gewerbeobjekt Hadrianstraße 3 (links - zuvor als Zeitschriften- und Lottoladen
genutzt) durch die ABG Frankfurt Holding GmbH an die Ernst-May-Gesellschaft
vermietet werden kann und 2. der städtische Zuschuss an die
Ernst-May-Gesellschaft um den Betrag erhöht werden kann, der sich für diese aus
der Anmietung ergibt. Begründung: In dem Gespräch der
Ernst-May-Gesellschaft mit Vertretern des Ortsbeirats am 11.02.2011 wurde von
Herrn Dr. Herrel der Wunsch hinsichtlich der Anmietung des oben genannten
Gewerbeobjektes geäußert. Aus einer eventuell bevorstehenden Vermietung des
Objektes ergibt sich die Dringlichkeit. Die Ernst-May-Gesellschaft hat in vorbildlicher Weise
das Musterhaus restauriert, das von Besuchergruppen aus aller Welt besucht
wird. Die Räume der ersten Etage des Musterhauses der Ernst-May-Gesellschaft
"Im Burgfeld 136" müssen allerdings als Büroräume genutzt werden. Somit
ist es nicht möglich, diese Etage ebenfalls dem eigentlichen Zweck als
Musterhaus entsprechend herzurichten. Ferner sind aufgrund der Raumgröße im
Erdgeschoss nur Veranstaltungen mit einer begrenzten Personenzahl möglich.
Durch die Anmietung des Gewerbeobjektes
"Hadrianstraße 3" würden die oben genannten Einschränkungen im Musterhaus
der Ernst-May-Gesellschaft behoben. Ferner könnten Ausstellungen durchgeführt
werden. Das Objekt in der Hadrianstraße 3 bietet außerdem die Möglichkeit einer
zentral gelegenen Anlaufstelle in der Römerstadt (auch hinsichtlich des
öffentlichen Nahverkehrs) für Besucher der Ernst-May-Gesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.03.2011, ST 413
Aktenzeichen: 92 40