Informationskampagne zum organisierten Zwangsbetteln
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM
5024 entstanden aus Vorlage:
OF 1358/5 vom
24.06.2019 Betreff: Informationskampagne zum organisierten
Zwangsbetteln Der Magistrat wird aufgefordert, eine
Informationskampagne zum Problemfeld "Organisiertes Betteln" durchzuführen.
Hierbei sollen insbesondere Hintergründe und Struktur dieses Phänomens
thematisiert und dem Bürger vermittelt werden, die aktive Förderung des
organisierten Zwangsbettelns, etwa durch Geldgaben, zu unterlassen. Begründung: Das Phänomen des organisierten Bettelns hat in
Frankfurt in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Der Ortsbezirk
5 ist hierbei, insbesondere in der Schweizer Straße, auch betroffen. Beim organisierten Betteln bilden mehrere Bettler
eine zusammengehörige Gruppe, die von einer Führungsperson geleitet wird, die
den Einsatz der Bettler festlegt und in regelmäßigen Zeitabständen das
erbettelte Geld einkassiert. Die Bettler werden hierbei in regelmäßigen
Abständen zwischen den einzelnen Großstädten verschubt, um den Nachweis einer
Organisationsstruktur zu vereiteln. Bei den rekrutierten Bettlern handelt es
sich im Wesentlichen um Menschen, die wirtschaftlich und sozial schwach sind
und oftmals auch eine Körperbehinderung haben. Sie werden im Rahmen dieses
autoritären Zwangssystems unter Druck gesetzt und dürfen von dem erbettelten
Geld nur geringfügige Beträge behalten. Sie sind in diesem Gesamtsystem selbst
Opfer und müssen oftmals Straftaten wie Nötigung oder auch Körperverletzung
erleiden. Seit geraumer Zeit sind zudem vermehrt "Revierkämpfe" zu beobachten,
bei denen langjährige "alteingesessene", selbstständig tätige Bettler unter
Drohungen verjagt werden. Insgesamt handelt es sich bei dem organisierten
Betteln um eine sozialschädliche, menschenverachtende Struktur. Sie kann als
eine Art "Zuhälterei" bezeichnet und mit der Zwangsprostitution verglichen
werden. Derartige Strukturen sind in
Frankfurt nicht hinnehmbar. Sie müssen durch eine aktive Aufklärungsmaßnahme
des Magistrats bekämpft werden. Dem Bürger müssen diese Strukturen vor Augen
geführt werden. Insbesondere ist dem Bürger zu vermitteln, dass Geldgaben an
die Bettler nicht diesen zugutekommen, sondern dem Aufbau und der Unterhaltung
der darüber stehenden kriminellen Struktur dienen und deshalb unterlassen
werden sollten. Stattdessen sollten die Bürger dazu aufgefordert werden,
gemeinnützigen Organisationen, die sich um die Belange von Obdachlosen kümmern,
Spenden zukommen zu lassen. Der Magistrat sollte dabei prüfen, in welcher Form
die Aufklärungskampagne (Internet, Flyer, Presseerklärung usw.) am sinnvollsten
durchgeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2020, ST 248
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 33