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Keine Spielhallen in Ginnheim!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 1353/9 vom 10.01.2011 Betreff: Keine Spielhallen in Ginnheim! Dem Vernehmen nach soll es seitens eines potenziellen Spielhallenbetreibers Interesse an der Eröffnung eines Spielhallenbetriebs in dem Gebäudekomplex Ginnheimer Landstraße 164-172 geben. Der Ortsbeirat weist nachdrücklich darauf hin, dass in Ginnheim weder dort, noch an anderer Stelle Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, erwünscht sind! Vergnügungsstätten gehören nicht in die Stadtteile, insbesondere nicht in Bereiche, die überwiegend wohnlich genutzt werden, wie der vorbezeichnete Gebäudeblock. Insoweit wünscht der Ortsbeirat die bauplanungsrechtliche Absicherung des Ausschlusses von Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros und ähnliches) für den Stadtteil Ginnheim. Der Magistrat wird dementsprechend aufgefordert, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, sobald für den Gebäudekomplex Ginnheimer Landstraße 164-172 ein Antrag auf Genehmigung einer Spielhalle gestellt wird, sei es baurechtlicher (gegebenenfalls auch nur Umnutzung), sei es gewerberechtlicher Art; 2. alle vorhandenen rechtlichen Instrumente einschließlich des baurechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme zur Ablehnung eines solchen Antrages im Interesse des Stadtteils und der Anwohner fruchtbar zu machen; 3. die Eigentümerin des oben genannten Gebäudekomplexes von der ablehnenden Haltung des zuständigen Ortsbeirats in Kenntnis zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2011, ST 543 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 63 0

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