Keine Spielhallen in Ginnheim!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM
4940 entstanden aus Vorlage:
OF 1353/9 vom
10.01.2011 Betreff: Keine Spielhallen in Ginnheim!
Dem Vernehmen nach soll
es seitens eines potenziellen Spielhallenbetreibers Interesse an der Eröffnung
eines Spielhallenbetriebs in dem Gebäudekomplex Ginnheimer Landstraße 164-172
geben. Der Ortsbeirat weist nachdrücklich
darauf hin, dass in Ginnheim weder dort, noch an anderer Stelle
Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, erwünscht sind!
Vergnügungsstätten gehören nicht in die Stadtteile, insbesondere nicht in
Bereiche, die überwiegend wohnlich genutzt werden, wie der vorbezeichnete
Gebäudeblock. Insoweit wünscht der Ortsbeirat die bauplanungsrechtliche
Absicherung des Ausschlusses von Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros und
ähnliches) für den Stadtteil Ginnheim. Der Magistrat wird dementsprechend aufgefordert,
1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren,
sobald für den Gebäudekomplex Ginnheimer Landstraße 164-172 ein Antrag auf
Genehmigung einer Spielhalle gestellt wird, sei es baurechtlicher
(gegebenenfalls auch nur Umnutzung), sei es gewerberechtlicher Art; 2. alle vorhandenen rechtlichen Instrumente
einschließlich des baurechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme zur Ablehnung
eines solchen Antrages im Interesse des Stadtteils und der Anwohner fruchtbar
zu machen; 3. die Eigentümerin des oben
genannten Gebäudekomplexes von der ablehnenden Haltung des zuständigen
Ortsbeirats in Kenntnis zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.04.2011, ST 543
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 63 0