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Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr Höchst installieren

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4854 entstanden aus Vorlage: OF 1058/6 vom 26.07.2019 Betreff: Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr Höchst installieren Vorgang: OM 2088/17 OBR 6; ST 2461/17 Vor dem Hintergrund, dass sich die in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461, genannten Begründungen für eine Ablehnung geändert haben, wird der Magistrat erneut gebeten, auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst einen Hydranten zu installieren, beispielsweise auf dem Vorplatz im Bereich des Schaukastens, damit die Löschwassertanks direkt vor Ort wieder befüllt und zudem Übungen auf dem Gelände durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit seiner Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2088, hat der Ortsbeirat um die Installation eines Hydranten gebeten, da es auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst derzeit keinen Hydranten gibt. Das erschwert sowohl die Befüllung der Löschwassertanks, die Freiwillige Feuerwehr Höchst hat zwei wasserführende Fahrzeuge, als auch die Jugendarbeit, da Übungen derzeit nicht direkt vor Ort durchgeführt werden können. Dies wurde jedoch vonseiten des Magistrats abgelehnt, u. a. mit der Begründung, dass kein Wasserversorgungsanschluss auf dem Gelände des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Höchst hergestellt werden kann, da dieser über Grundstücke Dritter erfolgen müsste. Der direkt vor der Feuerwehr verlaufende Weg und die darunter verlaufende Wasserleitung seien in Privatbesitz, wurde weiterhin mitgeteilt. Nun hat sich der Sachstand dahin gehend verändert, dass die Straße vor dem Feuerwehrhaus mittlerweile öffentlich ist. Zudem wird in den nächsten Monaten die Palleskestraße in diesem Abschnitt komplett neu hergerichtet und auch die Wasserleitungen sollen dabei erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2088 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2226 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 50