Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr Höchst installieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM
4854 entstanden aus
Vorlage: OF 1058/6 vom
26.07.2019 Betreff: Hydrant bei der Freiwilligen Feuerwehr
Höchst installieren Vorgang: OM 2088/17 OBR 6; ST 2461/17 Vor dem Hintergrund, dass sich die in der
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461, genannten
Begründungen für eine Ablehnung geändert haben, wird der Magistrat erneut
gebeten, auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst einen Hydranten zu
installieren, beispielsweise auf dem Vorplatz im Bereich des Schaukastens, damit die Löschwassertanks direkt vor Ort wieder befüllt
und zudem Übungen auf dem Gelände durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit seiner Anregung an den Magistrat vom
12.09.2017, OM 2088, hat der Ortsbeirat um die Installation eines Hydranten
gebeten, da es auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Höchst derzeit keinen
Hydranten gibt. Das erschwert sowohl die Befüllung der Löschwassertanks, die
Freiwillige Feuerwehr Höchst hat zwei wasserführende Fahrzeuge, als auch die
Jugendarbeit, da Übungen derzeit nicht direkt vor Ort durchgeführt werden
können. Dies wurde jedoch vonseiten des
Magistrats abgelehnt, u. a. mit der Begründung, dass kein
Wasserversorgungsanschluss auf dem Gelände des Feuerwehrhauses der Freiwilligen
Feuerwehr Höchst hergestellt werden kann, da dieser über Grundstücke Dritter
erfolgen müsste. Der direkt vor der Feuerwehr verlaufende Weg und die darunter
verlaufende Wasserleitung seien in Privatbesitz, wurde weiterhin mitgeteilt.
Nun hat sich der Sachstand dahin gehend verändert, dass die Straße vor dem
Feuerwehrhaus mittlerweile öffentlich ist. Zudem wird in den nächsten Monaten
die Palleskestraße in diesem Abschnitt komplett neu hergerichtet und auch die
Wasserleitungen sollen dabei erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2088
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2461
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2226
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 50