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Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 1198/5 vom 18.11.2010 Betreff: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Der Magistrat wird gebeten, die Radwegbenutzungspflicht a) in der Deutschordenstraße Richtung Süden, zwischen Heinrich-Hoffmann-Straße und Beginn des separaten Radweges vor der Haltestelle Niederräder Landstraße, b) sowie in der Schweizer Straße Richtung Norden, zwischen Metzlerstraße und Beginn des Radstreifens kurz vor dem Schaumainkai, aufzuheben. Der Schilder 240 bzw. 241 sind dementsprechend zu entfernen. Begründung: Zu a) Der gemeinsame Geh- und Radweg in der Deutschordenstraße ist in dem genannten Abschnitt weder für Fußgänger noch für Radfahrer zumutbar. Im Gegensatz zum weiter nördlichen Abschnitt, bei dem durch Längsparken eine für alle Verkehrsteilnehmer übersichtliche und komfortable Situation besteht, ist wegen der starken Frequentierung und der Kurve bei nur 2,40 Meter Geh- und Radwegbreite besonders für Fußgänger eine unhaltbare Situation entstanden. Zu b) Es ist nicht vermittelbar, dass Radfahrer, die auf der Schweizer Straße bis zur Metzlerstraße gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr fahren, plötzlich von der Straße auf den Gehweg fahren sollen, ehe sie 100 Meter weiter wieder auf die Straße zurückgeführt werden. Radfahrer, die dies wünschen, können jeweils weiterhin den dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg befahren. Dazu wird im ersten Fall das Zeichen 239 "Gehweg" mit dem Zusatz "Radfahrer frei" aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 288 Aktenzeichen: 32 1

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