Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM
4839 entstanden aus Vorlage:
OF 1198/5 vom
18.11.2010 Betreff: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Der Magistrat
wird gebeten, die Radwegbenutzungspflicht a) in der Deutschordenstraße Richtung Süden, zwischen
Heinrich-Hoffmann-Straße und Beginn des separaten Radweges vor der Haltestelle
Niederräder Landstraße, b)
sowie in der Schweizer Straße Richtung Norden, zwischen Metzlerstraße und
Beginn des Radstreifens kurz vor dem Schaumainkai, aufzuheben. Der Schilder 240 bzw. 241 sind dementsprechend zu
entfernen. Begründung: Zu a) Der gemeinsame Geh- und
Radweg in der Deutschordenstraße ist in dem genannten Abschnitt weder für
Fußgänger noch für Radfahrer zumutbar. Im Gegensatz zum weiter nördlichen
Abschnitt, bei dem durch Längsparken eine für alle Verkehrsteilnehmer
übersichtliche und komfortable Situation besteht, ist wegen der starken
Frequentierung und der Kurve bei nur 2,40 Meter Geh- und Radwegbreite
besonders für Fußgänger eine unhaltbare Situation entstanden. Zu b) Es ist nicht vermittelbar, dass Radfahrer, die
auf der Schweizer Straße bis zur Metzlerstraße gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr
fahren, plötzlich von der Straße auf den Gehweg fahren sollen, ehe sie 100
Meter weiter wieder auf die Straße zurückgeführt werden. Radfahrer, die dies wünschen, können jeweils
weiterhin den dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg befahren. Dazu wird
im ersten Fall das Zeichen 239 "Gehweg" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"
aufgestellt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2011, ST 288
Aktenzeichen: 32 1