Abriss des alten Süwag-Gebäudes jetzt beschließen!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM
4774 entstanden aus
Vorlage: OF 1602/6 vom
11.10.2010 Betreff: Abriss des alten Süwag-Gebäudes jetzt
beschließen! Vorgang:
M 161/09; M 113/10 Die Situation um das alte
Verwaltungsgebäude der Süwag am Rande des Brüningparks stellt sich laut
Planungsdezernent Schwarz in einer Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und
Wohnungsbau der Stadt Frankfurt wie folgt dar: Die Stadt Frankfurt hat mit der Süwag einen Vertrag
abgeschlossen, der zwei Optionen offenlässt. Die Stadt Frankfurt kann das
komplette Gebäude samt Grundstück erwerben, muss es aber in dem Falle, dass
sich keine Nutzungsmöglichkeit für dieses Gebäude finden sollte, auf eigene
Kosten abreißen. Die Kosten für den Abriss würden der Stadt Frankfurt hierbei
zusätzlich entstehen. Die zweite Option sieht vor, dass die Süwag ihr Gebäude
auf eigene Kosten abreißt und die Stadt Frankfurt das leere Grundstück zum
gleichen Kaufpreis übernimmt mit der Möglichkeit, dieses zur Erweiterung des
Brüningparks zu verwenden, so wie dies auch ursprünglich geplant war. Für die Entscheidung zwischen diesen beiden Optionen
wurde eine Frist bis zum 31.12.2010 vertraglich fixiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
rechtzeitig zum vertraglich vereinbarten Termin die Option zu ziehen, bei der
das Gebäude abgerissen wird, sodass der Stadt Frankfurt später keine
zusätzlichen Kosten für den Abriss entstehen. Begründung: Es gibt
keine vernünftige und finanzierbare Nutzungsmöglichkeit für das achtstöckige
Gebäude. Das Gebäude ist weder für eine Kita und ein Studentenwohnheim noch für
andere Nutzungsmöglichkeiten geeignet. Die Investitionskosten, die eine
Sanierung des alten Gebäudes erfordern würden, wären wirtschaftlich nicht
vertretbar. Neben dem modernen neuen Verwaltungsgebäude der Süwag - die Süwag
hat diese Investition übrigens nicht ohne Grund getätigt hat, das veraltete
Gebäude war einfach nicht mehr geeignet - fällt das alte Gebäude optisch derart
ab, dass es z.B. vom Mainufer aus gesehen einfach nur noch schlecht aussieht
und das Stadtbild sehr negativ beeinflusst. Der Abriss des Gebäudes und die
Erweiterung der Parkanlage würde den Erholungswert des Parks erheblich steigern
und das gesamte Gebiet optisch deutlich aufwerten. Dies wäre ein weiteres
Signal gegen den viel beschworenen "Niedergang von Höchst". Die Option, das Gebäude zu erhalten, birgt das viel
zu große Risiko in sich, dass die Stadt Frankfurt das Gebäude letztlich doch
abreißen und diese Kosten zusätzlich tragen muss. Außerdem würde das inzwischen
unansehnlich gewordene Gebäude nur länger das Stadtbild beeinträchtigen.
Zusätzliche Kosten würden durch die Notwendigkeit entstehen, das Gebäude
möglicherweise über Jahre hinweg immer weiter pflegen und unterhalten zu
müssen, um einem Verfall vorzubeugen. Bis zum Abriss, der dann doch irgendwann
kommen würde. Es gibt keine wirtschaftlich vernünftige Alternative zum Abriss
dieses Gebäudes! Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.03.2011, ST 419
Aktenzeichen: 23 22