Barrierefreier Straßenübergang im Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM
4773 entstanden aus Vorlage:
OF 1541/6 vom
15.11.2015 Betreff: Barrierefreier Straßenübergang im
Kreuzungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen herstellen bzw. ergänzen und
Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung anbringen Der Magistrat wird gebeten, im
Einmündungsbereich Birminghamstraße/Auf dem Gleichen durch Absenkung beider
Gehwege Barrierefreiheit herzustellen, um den vorhandenen barrierefreien
Übergang (Zebrasteifen) in der Birminghamstraße nördlich
der Einmündung mit der Straße Auf dem Gleichen ohne Hindernis erreichen zu
können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten,
auf die Fahrbahnen Markierungen aufzubringen oder andere Hinweise zu geben, die
auf die Rechts-vor-Links-Regelung zusätzlich hinweisen. Begründung: Der Gehweg der Birminghamstraße im Einmündungsbereich
mit der Straße Auf dem Gleichen wurde bereits auf der Südseite abgesenkt. Die
gegenüberliegende Seite ist jedoch nicht barrierefrei ausgeführt. Der vor ein paar Jahren
eingerichtete Übergang/Zebrastreifen ist bereits barrierefrei
ausgebildet. Ferner haben Anwohner mehrfach beobachtet, dass die
Rechts-vor-Links-Regelung von Autofahrern in Fahrtrichtung Süden (Mainzer
Landstraße) nicht richtig wahrgenommen und augenscheinlich von einer
Vorfahrtsstraße ausgegangen wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2016, ST 269
Aktenzeichen: 66 2