Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einhaltung von Tempo „30“ in Harheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4772 entstanden aus Vorlage: OF 219/14 vom 07.11.2010 Betreff: Einhaltung von Tempo "30" in Harheim Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzustellen, mit dem eine größere Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erzielt wird, in Harheim Tempo 30 auf der Haupt- und den Nebenstraßen einzuhalten. Begründung: In ganz Harheim gilt Tempo 30. In einigen Nebenstraßen (z. B. Altkönigblick) oder auf der Hauptstraße (Maßbornstraße, Ausgang Richtung Nieder-Erlenbach bzw. Korffstraße Ausgang Bonames) wird Tempo 30 vielfältig überschritten. Nur an den Ein- und Ausfahrten nach Harheim, ist die Tempo-30-Zone mit nach unserer Vorstellung zu kleinen Tempo-30-Schildern gekennzeichnet. In ganz Harheim ist diese Tempo-30-Zone dann nicht mehr zu erkennen! Dies ist nach unseren Beobachtungen zumindest ein Teil des Problems, welches mit recht einfachen Mitteln, wie Aufstellung von zusätzlichen Tempo-30-Schildern, eliminiert werden könnte. Die vom Ortsbeirat beantragten Maßnahmen, wie z. B. verkehrsberuhigte Zone im Altkönigblick, eine Geschwindigkeitsmesstafel oder die Veranlassung einer regelmäßigen Radarmessung, haben nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Ein Einhalten der Geschwindigkeit entspricht nicht der allgemeinen Wahrnehmung. Die Geschwindigkeitsübertretungen werden in diesen Wohnstraßen als ausgesprochen störend und bedrohlich empfunden. Deshalb ist es jetzt geboten, dass die Verwaltung ein Konzept vorlegt, mit dem diesen Missständen dauerhaft und effizient begegnet werden kann. Wir denken hierbei unter anderem an bautechnische Maßnahmen, die den Verkehrsteilnehmer zwingen, mit verminderter Geschwindigkeit durch Harheim zu fahren. Hierbei können eventuell Erfahrungen aus anderen Stadtteilen mit herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2011, ST 229 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 796 Aktenzeichen: 32 1