Unfälle an der Nidda
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM
4744 entstanden aus
Vorlage: OF 1324/9 vom
25.10.2010 Betreff: Unfälle an der Nidda Vorgang:
B 618/10 In der Vergangenheit ist es auf dem Uferweg an der
Nidda im Volkspark Niddatal (BUGA-Gelände) zwischen Nachtigallenwäldchen und
Autobrücke (Rosa-Luxemburg-Straße) wiederholt zu Unfällen zwischen Hunden, die
gebadet hatten, und Radfahrern, die mit zu hoher Geschwindigkeit fuhren,
gekommen. Parallel zum direkt an der Nidda gelegenen Weg führt aber in etwa 50
m Entfernung ein weiterer Weg, sodass keine Notwendigkeit für Radfahrer
besteht, unmittelbar nach dem Nachtigallenwäldchen an die Nidda zu fahren. Dem
Ortsbeirat erscheint es in Anbetracht der Gefahr zumutbar, den Radfahrern die
Benutzung des Parallelweges bis zur genanten nahegelegenen Autobrücke
vorzuschreiben, was für sie keinen Umweg bedeutet. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den Weg unmittelbar an der Nidda, auf diesem sehr
kurzen Abschnitt, für Radfahrer zu sperren und auf diese Sperrung durch zwei
Schranken oder Sperren und durch Schilder hinzuweisen; 2. denselben Weg als Hundebadezone auszuweisen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2011, ST 327
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 4