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Unfälle an der Nidda

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4744 entstanden aus Vorlage: OF 1324/9 vom 25.10.2010 Betreff: Unfälle an der Nidda Vorgang: B 618/10 In der Vergangenheit ist es auf dem Uferweg an der Nidda im Volkspark Niddatal (BUGA-Gelände) zwischen Nachtigallenwäldchen und Autobrücke (Rosa-Luxemburg-Straße) wiederholt zu Unfällen zwischen Hunden, die gebadet hatten, und Radfahrern, die mit zu hoher Geschwindigkeit fuhren, gekommen. Parallel zum direkt an der Nidda gelegenen Weg führt aber in etwa 50 m Entfernung ein weiterer Weg, sodass keine Notwendigkeit für Radfahrer besteht, unmittelbar nach dem Nachtigallenwäldchen an die Nidda zu fahren. Dem Ortsbeirat erscheint es in Anbetracht der Gefahr zumutbar, den Radfahrern die Benutzung des Parallelweges bis zur genanten nahegelegenen Autobrücke vorzuschreiben, was für sie keinen Umweg bedeutet. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. den Weg unmittelbar an der Nidda, auf diesem sehr kurzen Abschnitt, für Radfahrer zu sperren und auf diese Sperrung durch zwei Schranken oder Sperren und durch Schilder hinzuweisen; 2. denselben Weg als Hundebadezone auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 327 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 4