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Absturzsicherungen und Steingabionen im Bereich des Kätcheslachweihers

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 503/12 vom 30.10.2015 Betreff: Absturzsicherungen und Steingabionen im Bereich des Kätcheslachweihers Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Hessen Agentur zu veranlassen, dass die seit Jahren ergebnislos beanstandeten unzureichenden beziehungsweise fehlenden Geländer und Absturzsicherungen am Ablaufbauwerk des Kätcheslachweihers und oberhalb beidseits des Grabendurchlasses im Zuge der Wegeführung Am Taubenzehnten/ Kätcheslachweg ersetzt oder neu aufgestellt werden. Die mehrfach zerstörten Gabionen auf der Plattform des Kätcheslachweihers sind so nachzurüsten, dass eine Entfernung der Steinpackungen weitestgehend verhindert wird. Begründung: In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat wiederholt auf die ungenügende Ausführung des Geländers am Ablaufbauwerk des Kätcheslachweihers hingewiesen. Für Kinder stellt dieses Geländer eine erhöhte Unfallgefahr dar. Auch die fehlenden Absturzsicherungen an dem Durchlassbauwerk oberhalb des Kätcheslachweihers beidseits des Weges führt zur Gefährdung von Spaziergängerinnen und Spaziergängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die sich im Jahr 2011 an die damalige Oberbürgermeisterin Frau Roth gewandt hatten, wurde mitgeteilt, dass die Geländer und Absturzsicherungen im ersten Quartal 2012 ersetzt beziehungsweise neu aufgestellt werden. Wiederholte Nachfragen des Ortsbeirats bei der Hessen Agentur und dem Grünflächenamt haben bisher zu keiner baulichen Änderung bzw. Ausführung geführt. Auch auf die wiederholten Zerstörungen der Gabionen auf der Plattform zwischen den beiden Abschnitten des Kätcheslachweihers hat der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen und um möglichst zerstörungsfreie Gabionenkonstruktionen gebeten. Derzeit sind wieder größere Steinpackungen zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 234 Aktenzeichen: 67 0