Absturzsicherungen und Steingabionen im Bereich des Kätcheslachweihers
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM
4729 entstanden aus Vorlage:
OF 503/12 vom
30.10.2015 Betreff: Absturzsicherungen und Steingabionen im
Bereich des Kätcheslachweihers Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Hessen
Agentur zu veranlassen, dass die seit Jahren ergebnislos beanstandeten
unzureichenden beziehungsweise fehlenden Geländer und Absturzsicherungen am
Ablaufbauwerk des Kätcheslachweihers und oberhalb beidseits des
Grabendurchlasses im Zuge der Wegeführung Am Taubenzehnten/
Kätcheslachweg ersetzt oder neu aufgestellt werden. Die mehrfach zerstörten Gabionen auf der Plattform
des Kätcheslachweihers sind so nachzurüsten, dass eine Entfernung der
Steinpackungen weitestgehend verhindert wird. Begründung: In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat
wiederholt auf die ungenügende Ausführung des Geländers am Ablaufbauwerk des
Kätcheslachweihers hingewiesen. Für Kinder stellt dieses Geländer eine erhöhte
Unfallgefahr dar. Auch die fehlenden Absturzsicherungen an dem Durchlassbauwerk
oberhalb des Kätcheslachweihers beidseits des Weges führt zur Gefährdung von
Spaziergängerinnen und Spaziergängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern.
Aufmerksamen Bürgerinnen und Bürger, die sich im Jahr
2011 an die damalige Oberbürgermeisterin Frau Roth gewandt hatten, wurde
mitgeteilt, dass die Geländer und Absturzsicherungen im ersten Quartal 2012
ersetzt beziehungsweise neu aufgestellt werden. Wiederholte Nachfragen des Ortsbeirats bei der Hessen
Agentur und dem Grünflächenamt haben bisher zu keiner baulichen Änderung bzw.
Ausführung geführt. Auch auf die wiederholten Zerstörungen der Gabionen
auf der Plattform zwischen den beiden Abschnitten des Kätcheslachweihers hat
der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen und um möglichst zerstörungsfreie
Gabionenkonstruktionen gebeten. Derzeit sind wieder größere Steinpackungen
zerstört. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 234
Aktenzeichen: 67 0