Wasseranschluss Im Geeren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM
4697 entstanden aus
Vorlage: OF 986/9 vom
20.10.2015 Betreff: Wasseranschluss Im Geeren Vorgang:
OM 3898/15 OBR 9; ST
754/15 Der Ortsbeirat hat am 19.02.2015 den Magistrat mit
der Anregung OM 3898 darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem
Platz Im Geeren wenn möglich ein versenkbarer Stromanschluss und ein
Wasseranschluss für Veranstaltungen installiert werden. Mit der Stellungnahme
ST 754 vom 18.05.2015 teilte der Magistrat mit, dass noch keine endgültige
Stellungnahme abgegeben werden kann, da die Abstimmung der beteiligten
Fachämter innerhalb der vorgegebenen Frist nicht abgeschlossen werden konnte.
Die Beratungen mit den Fachämtern scheinen sich in diesem Fall äußerst
schwierig zu gestalten, denn inzwischen sind seit der Anregung neun Monate ins
Land gegangen und noch liegt keine weitere Antwort des Magistrats vor.
Allerdings rückt stetig die Zeit voran, die Weihnachtszeit naht und der 4.
nachbarschaftliche Weihnachtsmarkt auf diesem Platz ist längst in Planung.
Leider ist bish er nicht bekannt, woher die Veranstalter
für den Weihnachtsbaum und den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr Strom und Wasser
beziehen können.
Der Magistrat wird daher
aufgefordert, nunmehr schnellstmöglich eine entsprechende Antwort vorzulegen.
Falls der Wasseranschluss nicht erfolgen kann, erbittet der Ortsbeirat die
Mitteilung, von welchem Hydrant mittels Standrohr Wasser entnommen werden
kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2015, OM 3898
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2015, ST 754
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.02.2016, ST 420
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0