Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wasseranschluss Im Geeren

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4697 entstanden aus Vorlage: OF 986/9 vom 20.10.2015 Betreff: Wasseranschluss Im Geeren Vorgang: OM 3898/15 OBR 9; ST 754/15 Der Ortsbeirat hat am 19.02.2015 den Magistrat mit der Anregung OM 3898 darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Platz Im Geeren wenn möglich ein versenkbarer Stromanschluss und ein Wasseranschluss für Veranstaltungen installiert werden. Mit der Stellungnahme ST 754 vom 18.05.2015 teilte der Magistrat mit, dass noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann, da die Abstimmung der beteiligten Fachämter innerhalb der vorgegebenen Frist nicht abgeschlossen werden konnte. Die Beratungen mit den Fachämtern scheinen sich in diesem Fall äußerst schwierig zu gestalten, denn inzwischen sind seit der Anregung neun Monate ins Land gegangen und noch liegt keine weitere Antwort des Magistrats vor. Allerdings rückt stetig die Zeit voran, die Weihnachtszeit naht und der 4. nachbarschaftliche Weihnachtsmarkt auf diesem Platz ist längst in Planung. Leider ist bish er nicht bekannt, woher die Veranstalter für den Weihnachtsbaum und den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr Strom und Wasser beziehen können. Der Magistrat wird daher aufgefordert, nunmehr schnellstmöglich eine entsprechende Antwort vorzulegen. Falls der Wasseranschluss nicht erfolgen kann, erbittet der Ortsbeirat die Mitteilung, von welchem Hydrant mittels Standrohr Wasser entnommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2015, OM 3898 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 754 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 420 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0