Bewohnerparkplätze, Abmarkierungen, Fußgängerüberweg in der Rat-Beil-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM
4693 entstanden aus Vorlage:
OF 1053/3 vom
14.10.2010 Betreff: Bewohnerparkplätze, Abmarkierungen,
Fußgängerüberweg in der Rat-Beil-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der
Rat-Beil-Straße
1. im westlichen Teil hinter der
Richard-Wagner-Straße die Anzahl der Bewohnerparkplätze zu erhöhen; 2. im westlichen Teil hinter der
Richard-Wagner-Straße bis zur Stelle der ehemaligen Bushaltestelle (hier wird
die Straße wieder breiter) außen auf beiden Fahrbahnseiten eine weiße
Markierungslinie zu ziehen, um die Einspurführung zu gewährleisten und das
Ausparken aus den Schrägparkplätzen zu erleichtern; 3. hinter der Einmündung aus der
Richard-Wagner-Straße (westliche Richtung) den Fußgängerüberweg zum
Friedhofseingang sicherer zu gestalten. Begründung: zu 1.) Die Bewohnerparkzone
endet bereits ein Stück vor der Einmündung in den Alleenring, obwohl auf
dieser, den Bewohnern vorbehaltenen Seite noch einige weitere Parkplätze
vorhanden sind. Im angesprochenen Bereich wird auch gern von Pendlern geparkt.
Die Anzahl der Parkplätze für die Bewohner scheint zu gering zu sein. zu 2.) Nach dem Umbau der Rat-Beil-Straße zeigt sich
in dem angesprochenen Bereich eine Zunahme von Unfällen beim rückwärtigen
Ausparken. Tatsächlich fahren jedoch manche Autofahrer in der Straßenmitte,
andere fahren zweispurig, oft wird auch sehr zügig überholt. Durch die
geforderte Markierung soll die Fahrspur als einspurig erkennbar und ein
Sicherheitsraum zum Ausparken auf beiden Seiten geschaffen werden.
Fahrradspuren sind bereits parallel zum Fußweg angelegt. zu 3.) Häufig schauen Autofahrer beim Einbiegen nach
rechts, um sich in den aus der Rat-Beil-Straße kommenden Verkehr einzuordnen. Direkt
hinter Kurve liegt aber der Fußgängerüberweg, der dann zu spät bemerkt
wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2011, ST 210
Aktenzeichen: 32 1