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Bewohnerparkplätze, Abmarkierungen, Fußgängerüberweg in der Rat-Beil-Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4693 entstanden aus Vorlage: OF 1053/3 vom 14.10.2010 Betreff: Bewohnerparkplätze, Abmarkierungen, Fußgängerüberweg in der Rat-Beil-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Rat-Beil-Straße 1. im westlichen Teil hinter der Richard-Wagner-Straße die Anzahl der Bewohnerparkplätze zu erhöhen; 2. im westlichen Teil hinter der Richard-Wagner-Straße bis zur Stelle der ehemaligen Bushaltestelle (hier wird die Straße wieder breiter) außen auf beiden Fahrbahnseiten eine weiße Markierungslinie zu ziehen, um die Einspurführung zu gewährleisten und das Ausparken aus den Schrägparkplätzen zu erleichtern; 3. hinter der Einmündung aus der Richard-Wagner-Straße (westliche Richtung) den Fußgängerüberweg zum Friedhofseingang sicherer zu gestalten. Begründung: zu 1.) Die Bewohnerparkzone endet bereits ein Stück vor der Einmündung in den Alleenring, obwohl auf dieser, den Bewohnern vorbehaltenen Seite noch einige weitere Parkplätze vorhanden sind. Im angesprochenen Bereich wird auch gern von Pendlern geparkt. Die Anzahl der Parkplätze für die Bewohner scheint zu gering zu sein. zu 2.) Nach dem Umbau der Rat-Beil-Straße zeigt sich in dem angesprochenen Bereich eine Zunahme von Unfällen beim rückwärtigen Ausparken. Tatsächlich fahren jedoch manche Autofahrer in der Straßenmitte, andere fahren zweispurig, oft wird auch sehr zügig überholt. Durch die geforderte Markierung soll die Fahrspur als einspurig erkennbar und ein Sicherheitsraum zum Ausparken auf beiden Seiten geschaffen werden. Fahrradspuren sind bereits parallel zum Fußweg angelegt. zu 3.) Häufig schauen Autofahrer beim Einbiegen nach rechts, um sich in den aus der Rat-Beil-Straße kommenden Verkehr einzuordnen. Direkt hinter Kurve liegt aber der Fußgängerüberweg, der dann zu spät bemerkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 210 Aktenzeichen: 32 1