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Lichtbelästigung von Anwohnern - und enorme Stromverschwendung - durch die Liegenschaft .Hofgarten. (ehemals Wiesenhüttenstift)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4686 entstanden aus Vorlage: OF 1039/3 vom 29.09.2010 Betreff: Lichtbelästigung von Anwohnern - und enorme Stromverschwendung - durch die Liegenschaft "Hofgarten" (ehemals Wiesenhüttenstift) Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding/FAAG aufzufordern, in der Angelegenheit der Lichtbelästigung von Anwohnern durch die Liegenschaft "Hofgarten" eine befriedigende Lösung anzustreben. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, mit den Eigentümern und Nachbarn Gespräche zu führen und eine Veränderung des nächtlichen Beleuchtungskonzepts durchzusetzen, das derzeit hell strahlend die nächtliche und nachbarschaftliche Ruhe stört - und sogar die Vögel im Park vertreibt. Begründung: Das ehemalige Wiesenhüttenstift wurde unter dem Namen "Hofgarten" von der FAAG bekanntlich in hochpreisige Eigentumswohnungen umgebaut. Die gesamte Anlage wird nach Angaben von Anwohnern aus der Eckenheimer Landstraße, Händelstraße und Richard-Wagner-Straße von Anfang an exzessiv durch Hunderte von Leuchten, hohe Lichtmasten und sogenannte Lichtgalgen bestrahlt. Dieses Licht reflektiert beziehungsweise strahlt auf die umliegenden Häuser, in Zimmer und auf Balkone, welche der Liegenschaft "Hofgarten" zugewandt sind. Aufgrund der Beschwerden von Anwohnern wird seit Kurzem ein Teil der Lichtmasten sowie die Parkbeleuchtung nach 22.30 Uhr abgeschaltet, jedoch ist das weiterhin die ganze Nacht hindurch eingeschaltete Außenlicht eine große schlaf- und gesundheitsraubende Störung für die Anwohner. Es wird die Abschaltung der Außenbeleuchtung gefordert, wobei die FAAG als ehemalige Bauträgerin in diese Angelegenheit einzuschalten ist. Letztendlich stellt diese enorme Beleuchtung und Ausleuchtung der Anlage eine Stromverschwendung dar, die in Zeiten, in denen die Stadt Frankfurt das Strom- und Energiesparen propagiert und sogar belohnt, nicht gerechtfertigt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2011, ST 258 Aktenzeichen: 92 40