Paradieshof
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM
4623 entstanden aus Vorlage:
OF 1265/5 vom
23.04.2019 Betreff: Paradieshof Der Magistrat wird gebeten, den
Zeitpunkt mitzuteilen, bis wann er die Verhandlungen mit
der European School of Design weiterführen will. Begründung: Am 30.06.2016 fand das Nutzerauswahlverfahren
Paradieshof statt. Die Jury entschied sich damals für die European School of
Design. In wenigen Wochen jährt sich dieser
Tag zum dritten Mal und ein Zeitplan für die Belebung des Paradieshofs,
geschweige denn erste Anzeichen für einen baldigen Beginn der Umbauarbeiten,
ist nicht vorhanden. Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat daher auf,
zumindest einen Zeitplan für die Entwicklung des Paradieshofs zu nennen und die
Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat 5 nicht länger mit dem Hinweis auf
seit nunmehr fast drei Jahren andauernde Gespräche mit der European School of
Design zu vertrösten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.02.2020, ST 339
Anregung vom
21.08.2020, OA 597
Stellungnahme
des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1658
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5
am 22.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5
am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0