Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Paradieshof

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1265/5 vom 23.04.2019 Betreff: Paradieshof Der Magistrat wird gebeten, den Zeitpunkt mitzuteilen, bis wann er die Verhandlungen mit der European School of Design weiterführen will. Begründung: Am 30.06.2016 fand das Nutzerauswahlverfahren Paradieshof statt. Die Jury entschied sich damals für die European School of Design. In wenigen Wochen jährt sich dieser Tag zum dritten Mal und ein Zeitplan für die Belebung des Paradieshofs, geschweige denn erste Anzeichen für einen baldigen Beginn der Umbauarbeiten, ist nicht vorhanden. Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat daher auf, zumindest einen Zeitplan für die Entwicklung des Paradieshofs zu nennen und die Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat 5 nicht länger mit dem Hinweis auf seit nunmehr fast drei Jahren andauernde Gespräche mit der European School of Design zu vertrösten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 339 Anregung vom 21.08.2020, OA 597 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1658 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0