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Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM 4621 entstanden aus Vorlage: OF 490/11 vom 09.10.2010 Betreff: Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg Der Magistrat wird aufgefordert, ein absolutes Halteverbot im Einbiglerweg (von der Grundstücksgrenze der Hausnummer 5 bis zur Ausfahrt des Friedhofsparkplatzes) einzurichten. Begründung: Bei der Straße Einbiglerweg handelt es sich um eine relativ enge Straße. Des Öfteren kommt es vor, dass Fahrzeuge im oben genannten Bereich, der direkt hinter der Kurve zur Steinäckerstraße liegt, parken. Hierdurch können größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Postlieferwagen etc.) nur noch stark erschwert abbiegen. Außerdem kommt es zu schwierigen Verkehrssituationen mit dem Gegenverkehr. Auf dem Parkplatz vor dem Friedhof stehen genügend freie Parkplätze zur Verfügung, so dass dieses Halteverbot ohne Bedenken eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 317 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4

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