Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2010, OM
4621 entstanden aus Vorlage:
OF 490/11 vom
09.10.2010 Betreff: Absolutes Halteverbot im Einbiglerweg
Der Magistrat
wird aufgefordert, ein absolutes Halteverbot im Einbiglerweg (von der
Grundstücksgrenze der Hausnummer 5 bis zur Ausfahrt des Friedhofsparkplatzes)
einzurichten. Begründung: Bei der Straße Einbiglerweg
handelt es sich um eine relativ enge Straße. Des Öfteren kommt es vor, dass
Fahrzeuge im oben genannten Bereich, der direkt hinter der Kurve zur
Steinäckerstraße liegt, parken. Hierdurch können größere Fahrzeuge (Müllabfuhr,
Postlieferwagen etc.) nur noch stark erschwert abbiegen. Außerdem kommt es zu
schwierigen Verkehrssituationen mit dem Gegenverkehr. Auf dem Parkplatz vor dem
Friedhof stehen genügend freie Parkplätze zur Verfügung, so dass dieses
Halteverbot ohne Bedenken eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2011, ST 317
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4