Fontana di Trevi
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S
A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom
23.09.2010, OM 4611 entstanden aus Vorlage:
OF 1029/3 vom
09.09.2010 Betreff: Fontana di Trevi Vorgang: OM 4086/06 OBR
3; OM 1254/07 OBR 3; ST 1311/07; OM 3320/09 OBR 3; ST 1321/09
Vorbemerkung: Mit Anregungen aus den Jahren 2006, 2007 und
2009 wurde der Magistrat gebeten, für die Einhaltung der Vorgartensatzung beim
Restaurant Fontana di Trevi im Mittelweg Sorge zu tragen. Dieses wurde vom
Magistrat im Jahr 2007 zugesagt und nach erneuter Anmahnung durch den
Ortsbeirat im Jahr 2009 wurde die Prüfung und Vorbereitung der zwangsweisen
Durchsetzung angekündigt. Bis heute ist allerdings nichts geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, wie es möglich war bzw. wer die Genehmigung erteilt
hat, dass eine Ausweitung der versiegelten Vorgartenflächen vor der Gaststätte
Fontana di Trevi erfolgen konnte. Weiterhin wird Magistrat um Beantwortung folgender
Fragen gebeten:
- Welche Maßnahmen zur Einhaltung
der Vorgartensatzung, wie in der Stellungnahme angekündigt, wurden bis heute
ergriffen? - Falls keine Maßnahmen ergriffen
wurden, auf wessen Veranlassung wurde darauf verzichtet? - Warum wurde der Ortsbeirat über den Fortgang bis
heute nicht unterrichtet? Begründung:
Mittlerweile ist die Außenbewirtschaftung der Gaststätte Fontana di Trevi
auf zwei Häuserfronten ausgeweitet, wobei mit Ausnahme der letzten zweieinhalb
Meter die gesamte Fläche mit fliesenartigem Bodenbelag versiegelt ist. Dies
widerspricht den Nutzungsbedingungen für Vorgärten und wurde trotz der
Ortsbeiratsanregungen nicht eingedämmt bzw. zurückgebaut, sondern unter den
Augen der Stadtverwaltung noch ausgeweitet. Hier scheinen noch andere Kräfte
als die der Rechtsstaatlichkeit ihre Hände im Spiel zu haben. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.01.2011, ST 55 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4