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Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 976/3 vom 10.06.2010 Betreff: Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was aus der in den Neunzigerjahren geplanten Verlagerung der FES-Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden ist. Begründung: Die FES-Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem reinen Wohngebiet. Die davon zwangsläufig ausgehende Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr und sonstigen Allgemeinverkehr ist in keiner Weise mehr akzeptabel und widerspricht den Zielen des Hessischen Lärmaktionsplans. Es ist daher wünschenswert, die FES-Hauptverwaltung nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, zumal das Grundstück hervorragend für eine attraktive Wohnbebauung geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2010, ST 1559 Aktenzeichen: 79 4