Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM
4602 entstanden aus
Vorlage: OF 976/3 vom
10.06.2010 Betreff: Verlagerung der FES-Hauptverwaltung und des
FES-Betriebshofs aus der Weidenbornstraße/Comeniusstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, was aus der in den Neunzigerjahren geplanten Verlagerung der
FES-Hauptverwaltung inklusive Betriebshof von der
Weidenbornstraße/Comeniusstraße in ein geeignetes Gewerbegebiet geworden
ist. Begründung: Die
FES-Hauptverwaltung mit dem dazugehörigen Betriebshof liegt heute in einem
reinen Wohngebiet. Die davon zwangsläufig ausgehende Lärmbelästigung durch
Schwerlastverkehr und sonstigen Allgemeinverkehr ist in keiner Weise mehr
akzeptabel und widerspricht den Zielen des Hessischen Lärmaktionsplans. Es ist daher wünschenswert, die FES-Hauptverwaltung
nebst Betriebshof in ein entsprechendes Gewerbegebiet zu verlagern, zumal das
Grundstück hervorragend für eine attraktive Wohnbebauung geeignet ist. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 29.11.2010, ST 1559
Aktenzeichen: 79 4