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Taubenplagen im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4573 entstanden aus Vorlage: OF 1156/5 vom 21.08.2010 Betreff: Taubenplagen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass den Taubenplagen im Ortsbezirk 5, beispielsweise am Südbahnhof, durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. den Bau eines Taubenschlages als Brutstätte, entgegengewirkt wird. Begründung: Der Frankfurter Tierschutzverein hat in verschiedenen Frankfurter Stadtteilen ähnliche Einrichtungen zur Verringerung der Taubenvermehrung mit gutem Erfolg eingerichtet. Ein Verbot der Fütterung der Tauben wird ohnehin nicht berücksichtigt. Taubenschläge an öffentlichen oder privaten Gebäude einzurichten, ist beispielsweise im Bereich des Südbahnhofs nicht möglich. Ein Taubenhaus in Höhe der Baumgipfel müsste doch zum Beispiel auf dem Diesterwegplatz einzurichten sein, um die Vermehrung der Tauben auf natürliche Weise einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2010, ST 1506 Aktenzeichen: 32 0

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