Nied: Falschparken in der Bolongarostraße zwischen der Straße In der Krümm und Holzlachstraße verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM
4530 entstanden aus
Vorlage: OF 989/6 vom
20.04.2019 Betreff: Nied: Falschparken in der Bolongarostraße
zwischen der Straße In der Krümm und Holzlachstraße verhindern
Vorgang: OM 2090/17 OBR 6;
ST 2252/17 1. Der Magistrat wird gebeten, auf der rechten Seite
des Einmündungsbereichs der Bolongarostraße mit der Straße In der Krümm und auf
der linken Seite des Einmündungsbereichs der Bolongarostraße mit der
Holzlachstraße durch das Setzen von Pollern oder Fahrradbügeln die
Verkehrssicherheit (vgl. ST 2252) zu erhöhen bzw. das Falschparken zu
verhindern. 2.
Inzwischen hat sich im selben Abschnitt an der Einmündung Bolongarostraße/
Holzlachstraße eine weitere
Problemstelle entwickelt. Direkt vor dem Restaurant wird der Fahrradweg sehr
häufig zugeparkt, was Radfahrer an dieser unübersichtlichen Stelle zu einem
gefährlichen Ausweichen auf die Straße zwingt. Nicht einmal das Schieben über
den Fußweg ist hier wegen der Außenbestuhlung möglich. Manchmal ist selbst für
Fußgänger kein Durchkommen mehr. Das Falschparken an dieser Stelle muss mit
Pollern und/oder Fahrradbügeln unterbunden werden. Begründung: Im Jahre 2017 wurde während eines Ortstermins die
Verkehrssituation in diesem Bereich der Bolongarostraße begutachtet. Der
Magistrat wurde seinerzeit gebeten, an den Einmündungen Bolongarostraße/Im
Ziegelfeld und Bolongarostraße/In der Krümm Poller zu setzen (siehe
ST 2252). Die Umsetzung erfolgte leider nicht vollständig. Auf der rechten
Seite des Einmündungsbereichs Bolongarostraße/In der Krümm wurden keine Poller
gesetzt. Hier bleibt es bei der Gefahrenstelle, da durch Falschparker die Sicht
für Abbieger, die aus der Straße In der Krümm in die Bolongarostraße fahren,
stark eingeschränkt wird. Hier muss nachgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2090
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2252
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1605
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1