Klare Verhältnisse für das Parken „Am Herrenhof“ in Berkersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM
4520 entstanden aus Vorlage:
OF 1013/10 vom
31.08.2010 Betreff: Klare Verhältnisse für das Parken "Am
Herrenhof" in Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, wo in dem verkehrsberuhigten Bereich "Am Herrenhof" in Berkersheim
Parkflächen eingerichtet werden können. Begründung: Im Rahmen der Schulwegbegehung
ist der Schulweg auf der Straße "Am Herrenhof" gesichert und gleichzeitig ein
verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet worden. Diese Maßnahme hat sich
grundsätzlich bewährt und den Schulkindern endlich höhere Sicherheit gebracht.
In dem verkehrsberuhigten Bereich sind jedoch entgegen den Überlegungen im
Ortsbeirat 10 keinerlei Parkflächen eingerichtet, mit dem Erfolg, dass in
diesem Bereich überhaupt nicht mehr geparkt werden darf. Dies ist von den
Anwohnern von Anfang an kritisiert worden, weil es für sie mit weiten Wegen
verbunden ist und es in dieser Straße Stellen gibt, an denen parkende Autos
nicht zu stören scheinen. Nachdem durch Kontrollen der Stadtpolizei das
grundsätzliche Parkverbot zunächst eingehalten wurde, stellt sich nun nach und
nach doch wieder ein Parken in der Straße ein, weil sie nicht regelmäßig
kontrolliert wird. Um hier unkontrollierte Wildwüchse zu vermeiden, die dann
doch wieder zu Gefährdungen führen, erscheint es sinnvoll zu überprüfen, ob
nicht einige zulässige Parkplätze eingerichtet werden können. Dies würde die
Akzeptanz der Regelung erhöhen, eine Verlangsamung des Verkehrs erreichen und
dazu führen, dass sich nicht wieder Gewohnheiten entwickeln, die den Verkehr in
dieser Straße unübersichtlich und gefährlich machen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.01.2011, ST 220
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR
10 am 08.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1