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Klare Verhältnisse für das Parken „Am Herrenhof“ in Berkersheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4520 entstanden aus Vorlage: OF 1013/10 vom 31.08.2010 Betreff: Klare Verhältnisse für das Parken "Am Herrenhof" in Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wo in dem verkehrsberuhigten Bereich "Am Herrenhof" in Berkersheim Parkflächen eingerichtet werden können. Begründung: Im Rahmen der Schulwegbegehung ist der Schulweg auf der Straße "Am Herrenhof" gesichert und gleichzeitig ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet worden. Diese Maßnahme hat sich grundsätzlich bewährt und den Schulkindern endlich höhere Sicherheit gebracht. In dem verkehrsberuhigten Bereich sind jedoch entgegen den Überlegungen im Ortsbeirat 10 keinerlei Parkflächen eingerichtet, mit dem Erfolg, dass in diesem Bereich überhaupt nicht mehr geparkt werden darf. Dies ist von den Anwohnern von Anfang an kritisiert worden, weil es für sie mit weiten Wegen verbunden ist und es in dieser Straße Stellen gibt, an denen parkende Autos nicht zu stören scheinen. Nachdem durch Kontrollen der Stadtpolizei das grundsätzliche Parkverbot zunächst eingehalten wurde, stellt sich nun nach und nach doch wieder ein Parken in der Straße ein, weil sie nicht regelmäßig kontrolliert wird. Um hier unkontrollierte Wildwüchse zu vermeiden, die dann doch wieder zu Gefährdungen führen, erscheint es sinnvoll zu überprüfen, ob nicht einige zulässige Parkplätze eingerichtet werden können. Dies würde die Akzeptanz der Regelung erhöhen, eine Verlangsamung des Verkehrs erreichen und dazu führen, dass sich nicht wieder Gewohnheiten entwickeln, die den Verkehr in dieser Straße unübersichtlich und gefährlich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 220 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 10 am 08.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1