Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke für den Schwerlastverkehr zur SBahnTrasse in Berkersheim erstellt wird
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2019, OM
4519 entstanden aus Vorlage:
OF 175/14 vom
04.03.2019 Betreff: Installation einer Beleuchtung auf der
Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der
Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke für den Schwerlastverkehr zur
S-Bahn-Trasse in Berkersheim erstellt wird Der Ortsbeirat bittet den Magistrat,
sollte der Standort der Behelfsbrücke, welcher den Ortsbeiräten 10 und 14 bei
einer Besprechung bei der DB Netz AG am 04.02.2019 vorgestellt wurde,
circa 340 Meter flussabwärts realisiert werden, dafür Sorge zu
tragen, dass eine entsprechende Beleuchtung - möglicherweise mittels
Solarleuchten - von der Philipp-Schnell-Straße über die Behelfsbrücke bis zur
Berkersheimer Bahnstraße im Bereich "alte" Niddabrücke installiert wird. Begründung: Für die Nutzer der Behelfsbrücke und des Fuß- bzw.
Radweges von der Philipp-Schnell-Straße bis zur Berkersheimer Bahnstraße
("alte" Niddabrücke) ist es in den Nachtstunden nicht zumutbar, diese
offizielle Verbindung auf einem unbeleuchteten Weg zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1651
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
14 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat (ST 1651).
Aktenzeichen: 91 52