Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM
4519 entstanden aus Vorlage:
OF 1012/10 vom
29.08.2010 Betreff: Schaffung eines Fußgängerüberwegs am
Harheimer Weg Nr. 82 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass vor dem Haus Harheimer Weg in Höhe Hausnummer 82 ein verkehrssicherer
Fußgängerüberweg möglichst mit einer Ampelanlage - oder alternativ dazu durch
Aufbringung und Kennzeichnung eines Zebrastreifens - geschaffen wird, sowie die
Tempo-30-Zone bis zum Ortsausgangsschild in beiden Richtungen endet bzw.
beginnt. Derzeit ist für die Bewohner - dazu gehört auch ein Kindergartenkind -
die Überquerung nur durch gefährliches "hasenjagdähnliches" Hinüberhasten
möglich (siehe Fotos). Begründung: Die Bewohner (mit Kind) des
Hauses Nr. 82 im Harheimer Weg haben keinerlei Fußweg, um zum Beispiel in den
Bonameser Ortskern oder zur Bushaltestelle zu gelangen. In Höhe der alten Tankstelle - etwa 100 Meter vor dem
oben angegebenen Haus - endet die Tempo-30-Zone in eine Tempo-50-Zone, und
nicht etwa am Ortsausgang, ca. 100 Meter nach Hausnummer 82. Zudem
beschleunigen die meisten Pkw-Fahrer ihr Tempo darüber hinaus. Der Fuß- und Radweg befindet sich auf der
gegenüberliegenden Straßenseite des Hauses und ist nur durch einen
improvisierten Trampelpfad, der zudem durch Baumäste verhangen ist, zu
erreichen. Die Straßenbeleuchtung ist zudem nachts nicht durchgängig
beleuchtet. Anlage 1 (ca.
353 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.01.2011, ST 27
Aktenzeichen: 32 1