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Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4519 entstanden aus Vorlage: OF 1012/10 vom 29.08.2010 Betreff: Schaffung eines Fußgängerüberwegs am Harheimer Weg Nr. 82 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass vor dem Haus Harheimer Weg in Höhe Hausnummer 82 ein verkehrssicherer Fußgängerüberweg möglichst mit einer Ampelanlage - oder alternativ dazu durch Aufbringung und Kennzeichnung eines Zebrastreifens - geschaffen wird, sowie die Tempo-30-Zone bis zum Ortsausgangsschild in beiden Richtungen endet bzw. beginnt. Derzeit ist für die Bewohner - dazu gehört auch ein Kindergartenkind - die Überquerung nur durch gefährliches "hasenjagdähnliches" Hinüberhasten möglich (siehe Fotos). Begründung: Die Bewohner (mit Kind) des Hauses Nr. 82 im Harheimer Weg haben keinerlei Fußweg, um zum Beispiel in den Bonameser Ortskern oder zur Bushaltestelle zu gelangen. In Höhe der alten Tankstelle - etwa 100 Meter vor dem oben angegebenen Haus - endet die Tempo-30-Zone in eine Tempo-50-Zone, und nicht etwa am Ortsausgang, ca. 100 Meter nach Hausnummer 82. Zudem beschleunigen die meisten Pkw-Fahrer ihr Tempo darüber hinaus. Der Fuß- und Radweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Hauses und ist nur durch einen improvisierten Trampelpfad, der zudem durch Baumäste verhangen ist, zu erreichen. Die Straßenbeleuchtung ist zudem nachts nicht durchgängig beleuchtet. Anlage 1 (ca. 353 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 27 Aktenzeichen: 32 1