Räume für die wachsende Fried-Lübbecke-Schule schaffen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM
4505 entstanden aus Vorlage:
OF 611/9 vom
14.03.2019 Betreff: Räume für die wachsende
Fried-Lübbecke-Schule schaffen Der Magistrat wird gebeten, bis zum Beginn des
Schuljahres 2019/2020 1.
ausreichende Klassenräume an der Fried-Lübbecke-Schule sowie 2. zusätzliche Räume für die
Erweiterte Schulische Betreuung bereitzustellen, um der aktuellen und künftig
zu erwartenden Dreizügigkeit der Schule Rechnung zu tragen.
Begründung: Im Schuljahr 2018/2019 wurde die
Fried-Lübbecke-Schule in Alt-Eschersheim zum ersten Mal dreizügig. Die Schule
ist räumlich maximal auf zwei Züge ausgelegt. Letztes Jahr wurde der letzte
verbliebene Fachraum in Klassenraumgröße zu einem Klassenzimmer für die
zusätzliche erste Klasse umgewidmet. Mit dem benachbarten Hort für Kinder mit
Behinderungen wurde eine Mitnutzung einzelner Räume, z. B. für den
Musikunterricht, vereinbart. Diese kreative Lösung war nötig, damit an der
Schule weitergearbeitet werden konnte. Nach den bisherigen Anmeldezahlen werden im Schuljahr
2019/2020 voraussichtlich wieder drei erste Klassen gebildet werden. Es gibt
allerdings im Schulgebäude keinen Raum mehr, der sich als Klassenzimmer eignet.
Sollte der neue Jahrgang wie zurzeit erwartet dreizügig werden, muss für diesen
Notstand eine zeitnahe Lösung gefunden werden. Gleichzeitig sollte eine Lösung
für die steigenden Schülerzahlen in den nachfolgenden Jahren erarbeitet
werden. Die Plätze an der ESB wurden von 45
auf 70 ohne eine räumliche Erweiterung aufgestockt. Um den Bedarf an
Hortplätzen an der wachsenden Fried-Lübbecke-Schule abzudecken, wird eine
weitere Aufstockung nötig sein. Das geht aber auch nur, wenn mehr Platz,
z. B. für Hausaufgabenbetreuung oder Mittagessen, geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1869
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9
am 22.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31