Brandschutzübungen im Nordend
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM
4490 entstanden aus Vorlage:
OF 961/3 vom
03.05.2010 Betreff: Brandschutzübungen im Nordend
Der Magistrat wird
beauftragt, möglichst in allen nachstehend aufgeführten öffentlichen und
privaten Einrichtungen Brandschutzübungen durchzuführen und zwar 1. in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen (Krippen,
Kindergärten, Schulen, Horte, Jugendzentrum); 2. in allen Senioreneinrichtungen
(Seniorenwohnanlagen, Seniorentreffs, Pflegeeinrichtungen etc.); 3. in allen Krankenhäusern; 4. im Polizeipräsidium; 5. in der Deutschen Bibliothek.
Diese Brandschutzübungen sind vorzubereiten, wobei
die Beteiligten zunächst theoretisch über das richtige Verhalten im Falle eines
Feuers geschult werden müssen. Im zweiten Schritt sind die Brandschutzübungen
praktisch durchzuführen, wobei sowohl die persönlichen als auch die örtlichen
Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Als Besonderheiten kommen in Betracht: Zu 1.: Die Schulungen der Kinder und Jugendlichen
sind altersgerecht und spielerisch vorzunehmen. Zu 2.: Bei Senioren sind Rollatoren, Rollstühle,
Gehbehinderung und Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen. Zu 3.: Ob diese Übungen tatsächlich während des
laufenden Betriebes in den bestehenden Krankenhäusern durchgeführt werden
können, ist zu prüfen. Eventuell muss das Personal die Schulung in einem
fiktiven Krankenhaus mit fiktiven Verletzten üben. Zu 4.: Bei Brandschutzübungen im Polizeipräsidium ist
zu prüfen, ob diese nicht durch Rauchschwaden verschärft werden können. Es ist
zu prüfen, ob vorhandene Geräte (wie z. B. Wasserwerfer) zusätzlich
sinnvoll zum Brandlöschen eingesetzt werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob
Waffen und Munition sowie Asservate gerettet werden können. Zu 5.: Bei Brandschutzübungen in der Deutschen
Bibliothek ist zu prüfen, ob neben Personen auch Bücher gerettet werden
können. In einem dritten Schritt sind die
Brandschutzübungen nachzubereiten, gemachte Fehler anzusprechen und
Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, damit im Ernstfall mehr Menschen
gerettet werden können. Diese Brandschutzübungen sind in regelmäßigen
Abständen zu wiederholen. Gegebenenfalls können diese durch Rauchschwaden
zusätzlich erschwert werden. Vorhandene Brandschutzpläne müssen auf Richtigkeit
überprüft beziehungsweise neue Brandschutzpläne aufgestellt werden. Begründung: Die Diskussion um nicht
durchgeführte Brandschützübungen in der Merianschule ohne das vorhandene zweite
Treppenhaus zeigt, wie wichtig diese Brandschutzübungen im Notfall sind. Aus
diesem Grund sollte die erste Brandschutzübung in der Merianschule durchgeführt
werden. In der Seniorenwohnanlage der
Luthergemeinde ist eine Wohnung komplett ausgebrannt, sodass es in
Senioreneinrichtungen wichtig ist, das richtige Verhalten im Falle eines Feuers
unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und des Alters zu üben. In Krankenhäusern wird die Großschadenslage
regelmäßig geprobt, das heißt das richtige Verhalten bei Einlieferung von
Patienten im Katastrophenfall. Der umgekehrte Fall, nämlich die Evakuierung
eines Krankenhauses im Falle eines Brandes, wird dagegen nicht geübt. Eine vor
wenigen Wochen in Nordhessen erstmals vorgenommene Feuerschutzübung mit
Evakuierung der Patienten hat erhebliche Mängel offenbart. Ebenso ist in einem
Solinger Krankenhaus vor wenigen Wochen ein Patient an Rauchgasvergiftung
verstorben, weil keine rechtzeitige Evakuierung zustande kam. Gerade das Polizeipräsidium hat neben der
Menschenmenge eine örtliche Besonderheit, nämlich das Vorhandensein
verschiedener Gerätschaften wie Wasserwerfer, Waffen und Munition sowie
Asservate. Gerade dann, wenn die Munition und das dazugehörende Pulver Feuer
fängt, ist die Explosionsgefahr erheblich, sodass dieses bei den
Brandschutzübungen zu berücksichtigen ist. Um diese Brandschutzübungen, gerade
bei den Profis von der Polizei, zusätzlich zu erschweren, sollten möglichst
Rauchschwaden eingesetzt werden, um eine optimale Übung zu erzielen. Die bedeutende Anna-Amalia-Bibliothek hat gezeigt,
welche Schäden durch Feuer, gerade an den historisch wertvollen Büchern,
entstehen können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.10.2010, ST 1418
Aktenzeichen: 37 3