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Sossenheim: Verkehrsberuhigten Bereich in der Toni-Sender-Straße besser sichtbar machen und Parkplatzsituation ordnen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4476 entstanden aus Vorlage: OF 963/6 vom 03.03.2019 Betreff: Sossenheim: Verkehrsberuhigten Bereich in der Toni-Sender-Straße besser sichtbar machen und Parkplatzsituation ordnen Der Magistrat wird gebeten, in der Toni-Sender-Straße nachfolgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der verkehrsberuhigte Bereich ist überschaubarer und besser sichtbar zu gestalten, bspw. mit Piktogrammen auf der Straße; 2. Überprüfung der regulären Parkmöglichkeiten und Mark ierung von neuen Parkplätzen. Begründung: In der Siedlung der Toni-Sender-Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Dementsprechend muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden und das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig. Nun haben Anwohner berichtet, dass die Schrittgeschwindigkeit oft nicht eingehalten wird und zudem quasi täglich verkehrswidrig geparkt wird. Teilweise werden die Autos so abgestellt, dass die Sicht auf die Fußgänger behindert wird, in der Vergangenheit die Müllfahrzeuge nicht in die Siedlung einfahren konnten und der Müll deshalb nicht abgeholt wurde. Entsprechend wäre in Notfallsituationen auch der Weg für Rettungsfahrzeuge versperrt. Um die Menschen für den verkehrsberuhigten Bereich zu sensibilisieren, wurde nun die Idee vorgebracht, den Bereich besser zu kennzeichnen (derzeit gibt es nur ein Schild in der Einfahrt zu der Siedlung). Mit Blick auf die angespannte Parkplatzsituation, die auch in der Siedlung der Toni-Sender-Straße herrscht, bittet der Ortsbeirat zudem um Prüfung, wo noch reguläre Parkplätze markiert werden können, sodass eben keine Wege versperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1379 Antrag vom 14.12.2021, OF 280/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1318 Aktenzeichen: 32 1

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