Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM
4448 entstanden aus Vorlage:
OF 1447/6 vom
20.07.2015 Betreff: Kunstrasen auf dem Gelände des VfB
Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst auf dem
Gelände des VfB Unterliederbach in der Hans-Böckler-Straße zur Anpassung an die
Erfordernisse für den Spiel- und Trainingsbetrieb des
Vereins einen Kunstrasen auf dem bisherigen Hartplatz sowie einen Kunstrasen
auf dem Kleinspielfeld einzurichten und die Mittel im Haushalt entsprechend
einzustellen. Gleichzeitig sind die Maße des Kleinspielfelds so anzupassen,
dass sie den Normen des Fußballverbands für Kleinspielfelder entsprechen.
Begründung: Neben dem Hauptplatz (Rasenplatz) verfügt das
Vereinsgelände des VfB Unterliederbach über einen Hartplatz und ein Kleinfeld
mit einer gummiartigen Auflage. Diese Situation entspricht jedoch nicht mehr
den Anforderungen, die der heutige Spiel- und Trainingsbetrieb an den Verein
stellt. Der VfB Unterliederbach verfügt über
eine sehr breit aufgestellte und erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit. In fast
allen Altersklassen konnte die VfB-Jugend in der letzten Saison Spitzenplätze
(fünf Jugendmannschaften wurden sogar Meister in ihrer Spielklasse) erringen.
Zudem hat die Erste Mannschaft zuletzt lange Jahre in der Verbandsliga
gespielt, einer Liga, in der im Frankfurter Vergleich nur wenige Vereine
insgesamt spielen. Auch nach dem Abstieg in die Gruppenliga am Ende der letzten
Saison spielt sie immer noch in einer recht hohen Amateurklasse. Insgesamt
spielen und trainieren zurzeit 14 Mannschaften auf dem Vereinsgelände. Spiele und Training auf dem Hartplatz auszutragen,
ist heute nicht mehr üblich. Auch der VfB Unterliederbach muss - um
konkurrenzfähig zu bleiben - den Jugendlichen regelmäßig die Rasenplatznutzung
ermöglichen, sodass der Rasenplatz während der Saison sehr stark strapaziert
wird und im Sommer "generalüberholt" werden muss. Gleichwohl bemüht sich der
Verein darum, dass die Jugendmannschaften überwiegend den Hartplatz nutzen.
Dies hat aber zur Folge, dass immer mehr Eltern - insbesondere bei den älteren
Jugendlichen - ihre Kinder abmelden und bei benachbarten Stadtteilvereinen oder
im Main-Taunus-Kreis anmelden. Dort verfügt mittlerweile jeder Verein über
Rasen- und/oder Kunstrasenplätze. Weiterhin ist der Gummibelag des Kleinfeldes bei
Nässe extrem rutschig und nicht zu bespielen. Auch sonst birgt es ein relativ
hohes Verletzungsrisiko. Um es künftig überhaupt noch für Training und Spiele
nutzen zu können, benötigt es auch einen Kunstrasenbelag. Da die Maße des
Feldes nicht ganz den Normen des Fußballverbands für Kleinspielfelder
entsprechen, ist es erforderlich, die Maße entsprechend anzupassen. Hierbei
handelt es sich nur um eine geringfügige Erweiterung, für die die erforderliche
Fläche vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.11.2015, ST 1602
Antrag vom
19.12.2015, OF
1550/6
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4898
Aktenzeichen: 52 2