Minderung der Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM
4441 entstanden aus Vorlage:
OF 1210/5 vom
08.03.2019 Betreff: Minderung der Gefahrensituation für alle
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Wendemöglichkeit für
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der
Aral-Tankstelle Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle
Gefahrensituation für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an
der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der
Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle zu prüfen und diese durch
geeignete Maßnahmen schnellstmöglich zu entschärfen. Auch die Betreiber der
Tramlinie 12 sind auf die Gefahrensituation hinzuweisen und werden gebeten, ihrerseits Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu
ergreifen. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner sowie Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer der Bürostadt Niederrad/Lyoner Quartier haben kaum
Möglichkeiten, die Lyoner Straße zu überqueren. Es gibt so gut wie keine
ausgewiesenen Übergangsmöglichkeiten außer an der Haltestelle
"Bürostadt Niederrad". So nutzen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie
Radfahrerinnen und Radfahrer die Wendemöglichkeiten für Kraftfahrerinnen und
Kraftfahrer, um auf die jeweils andere Straßenseite zu gelangen. An der o. g.
Stelle kommt es häufig zu Unfällen. Die Nutzerinnen und Nutzer der
Wendemöglichkeit müssen zusätzlich auch die Gefahr einer vorbeifahrenden
Straßenbahn beachten. Bereits im Sommer 2016 hat der Ortsbeirat einen Antrag
hierzu gestellt. Nach einem Ortstermin mit den zuständigen Ämtern wurde der
Antrag zurückgezogen, da darauf hingewiesen wurde, dass Zebrastreifen oder eine
Fußgängerampel nicht installiert werden können und zudem eine zusätzliche
Haltestelle der Tramlinie 12 an dieser Stelle vorgesehen ist. Seitdem hat sich
nichts getan. Die Situation hat sich allerdings verschärft, da im Lyoner
Quartier nun deutlich mehr Menschen leben als noch 2016. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.10.2019, ST 2008
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5
am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11