Fahrradweg Marbachweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM
4370 entstanden aus Vorlage:
OF 990/10 vom
28.06.2010 Betreff: Fahrradweg Marbachweg
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, ob der Fahrradweg entlang des Marbachwegs auf dessen nördlicher Seite
über die Kreuzung mit der Eckenheimer Landstraße hinaus fortgeführt werden
kann. Wenn es keine anderen Möglichkeiten zu diesem Zwecke gibt, sollte auch
eine einfache Abmarkierung auf der Fahrbahn erwogen werden. Begründung: Der Marbachweg ist eine durch
Autos, Motorräder, Bussen und Lkw sehr vielbefahrene Straße. Aber auch für
Fahrradfahrer stellt sie eine wichtige Ost-West-Verbindung dar. Gleichwohl
verfügt die Straße an ihrer nördlichen Seite zwischen der Kreuzung mit der
Eckenheimer Landstraße bis an die Grenzen des Ortsbezirks 10 nicht über einen
dedizierten Fahrradweg. Das hat zu Folge, dass sich Fahrradfahrer als
schwächste Verkehrsteilnehmer in diesem Teilstück auf die Fahrbahn wagen
müssen. Es wäre sinnvoll, Ihnen in dem bezeichneten Teilstück den Schutz
angedeihen zu lassen, der ihnen auf der südlichen Seite zuteil wird, ihnen
jedoch wenigstens formal eine eigene Spur auf der Fahrbahn einzurichten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.01.2011, ST 11 Beratung
im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR
10 am 10.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2