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Fahrradweg Marbachweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4370 entstanden aus Vorlage: OF 990/10 vom 28.06.2010 Betreff: Fahrradweg Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Fahrradweg entlang des Marbachwegs auf dessen nördlicher Seite über die Kreuzung mit der Eckenheimer Landstraße hinaus fortgeführt werden kann. Wenn es keine anderen Möglichkeiten zu diesem Zwecke gibt, sollte auch eine einfache Abmarkierung auf der Fahrbahn erwogen werden. Begründung: Der Marbachweg ist eine durch Autos, Motorräder, Bussen und Lkw sehr vielbefahrene Straße. Aber auch für Fahrradfahrer stellt sie eine wichtige Ost-West-Verbindung dar. Gleichwohl verfügt die Straße an ihrer nördlichen Seite zwischen der Kreuzung mit der Eckenheimer Landstraße bis an die Grenzen des Ortsbezirks 10 nicht über einen dedizierten Fahrradweg. Das hat zu Folge, dass sich Fahrradfahrer als schwächste Verkehrsteilnehmer in diesem Teilstück auf die Fahrbahn wagen müssen. Es wäre sinnvoll, Ihnen in dem bezeichneten Teilstück den Schutz angedeihen zu lassen, der ihnen auf der südlichen Seite zuteil wird, ihnen jedoch wenigstens formal eine eigene Spur auf der Fahrbahn einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 11 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2