Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der Raabestraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM
4360 entstanden aus Vorlage:
OF 954/9 vom
05.06.2015 Betreff: Verkehrssituation in der
Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der Raabestraße
Vor einigen Wochen fand ein
Ortstermin statt, in dessen Folge Maßnahmen beschlossen wurden . Als Übergangslösung wurden Beton-Poller aufgestellt,
bevor später Baumscheiben erweitert werden sollen. Wegen der Enge im
Kurvenbereich bleibt jedoch die Andienung durch Versorgungsfahrzeuge
(Krankenwagen, Feuerwehr, Müllabfuhr) nach wie vor kritisch. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, 1. ob der Bereich des Bürgersteigs vor dem Haus
Wilhelm-Busch-Straße 32 auf der Länge von eineinhalb Pkw-Abstellplätzen,
eventuell mit rot-weiß markierten Pollern, wie sie bereits im vorderen
Straßenbereich installiert sind, abgepollert werden kann; 2. ob auch die Fahrbahn vor dem Haus
Raabestraße 29 (Kurvenbereich) trotz eines ablehnenden Bescheides von Stadtrat
Stefan Majer vom Mai 2015 an einen Anwohner so abgepollert werden kann, dass
dort ein Parken nicht möglich ist. Begründung: Das Parken vor dem Haus Wilhelm-Busch-Straße 32
erfolgt auf dem Bürgersteig auf gepflasterten Verbundsteinen und ist deshalb
ohnehin nicht zulässig. Ansonsten ergibt sich die weitere Begründung aus der
Situationsschilderung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2015, ST 1656
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9
am 05.11.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9
am 03.12.2015, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1