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Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der Raabestraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4360 entstanden aus Vorlage: OF 954/9 vom 05.06.2015

Betreff: Verkehrssituation in der Wilhelm-Busch-Straße und an der Kreuzung mit der Raabestraße Vor einigen Wochen fand ein Ortstermin statt, in dessen Folge Maßnahmen beschlossen wurden . Als Übergangslösung wurden Beton-Poller aufgestellt, bevor später Baumscheiben erweitert werden sollen. Wegen der Enge im Kurvenbereich bleibt jedoch die Andienung durch Versorgungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr, Müllabfuhr) nach wie vor kritisch. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. ob der Bereich des Bürgersteigs vor dem Haus Wilhelm-Busch-Straße 32 auf der Länge von eineinhalb Pkw-Abstellplätzen, eventuell mit rot-weiß markierten Pollern, wie sie bereits im vorderen Straßenbereich installiert sind, abgepollert werden kann;

  2. ob auch die Fahrbahn vor dem Haus Raabestraße 29 (Kurvenbereich) trotz eines ablehnenden Bescheides von Stadtrat Stefan Majer vom Mai 2015 an einen Anwohner so abgepollert werden kann, dass dort ein Parken nicht möglich ist. Begründung: Das Parken vor dem Haus Wilhelm-Busch-Straße 32 erfolgt auf dem Bürgersteig auf gepflasterten Verbundsteinen und ist deshalb ohnehin nicht zulässig. Ansonsten ergibt sich die weitere Begründung aus der Situationsschilderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 45
OBR 9
TO I, TOP 3
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
OBR 9
TO I, TOP 3
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1