Erhaltung des hölzernen Pavillons im Freizeitpark Kalbach
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Anregung an den Magistrat vom 18.06.2010, OM 4348 entstanden aus Vorlage: OF 369/12 vom 29.05.2010
Betreff: Erhaltung des hölzernen Pavillons im Freizeitpark Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den hölzernen achteckigen Pavillon im Freizeitpark zu erhalten. Zur Schadensbehebung sind kostengünstige Instandsetzungen vorzusehen, dazu sind die Fußpunkte der acht hölzernen Stützen mit Stahlteilen im Fundament zu verankern. Um weitere Schädigungen der Dachkonstruktion zu unterbinden, ist die schadhafte Verbretterung durch eine flächig aufgebrachte Holzschalung mit verklebter Dachpappe zu ersetzen. Nach Ermittlung der Instandsetzungskosten ist mit dem Ortsbeirat die Mittelbereitstellung aus dem Ortsbeiratsbudget abzustimmen. Begründung: Trotz der eindeutigen Beschlusslage im Ortsbeirat zur Erhaltung des Pavillons (siehe Anregung OM 2280 vom 09.05.2008) wurde inzwischen der ersatzlose Abriss des Pavillons vorbereitet. Der Pavillon ist die einzige Möglichkeit, um sich im Freizeitpark bei überraschendem Regen unterzustellen. Er bietet bei starker Sonnenstrahlung ein schattiges Dach am Teichufer. Seine Erhaltung ist für die Nutzung des kleinen Freizeitparks von Bedeutung. Der Ortsbeirat schätzt eine Reparatur kostengünstiger ein als den Abriss und Neuaufbau und ist bereit, für die Instandsetzung Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12