Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Es geht wieder los: Cricketspiel im Höchster Stadtpark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4309 entstanden aus Vorlage: OF 1389/6 vom 14.06.2015 Betreff: Es geht wieder los: Cricketspiel im Höchster Stadtpark Vorgang: OM 1847/13 OBR 6; ST 1401/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. Maßnahmen einzuleiten, um das wieder beginnende Cricketspiel im Höchster Stadtpark zu unterbinden, bevor es sich erneut als Gewohnheit etabliert. Auch auf das Höchster Mainufer (Wörthspitze) ist dabei ein Augenmerk zu legen, da dort in der Nähe des Kinderspielplatzes vor Kurzem ebenfalls Cricketspieler zu beobachten waren; 2. d en Ortsbeirat 6 zu unterrichten, was inzwischen unternommen wurde, um geeignete Ausweichflächen für die Cricketspieler zu finden. Begründung: Das Problem wurde in der Vergangenheit schon mehrmals vorgebracht und schien zeitweise gelöst. In seiner Stellungnahme vom 20.09.2013, ST 1401, antwortete der Magistrat damals u. a.: "In Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Ordnungsamt wurde die Ausschilderung des Höchster Stadtparks verbessert. Durch das Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder in Verbindung mit einem aufklärenden Gespräch konnte ein Ende der parkschädigenden Übernutzung herbeigeführt werden. Der Magistrat beabsichtigt, die Situation während der laufenden Saison weiterhin zu beobachten. Sollten sich Wiederholungen ergeben, wird erneut Kontakt aufgenommen. Seitens des Sportamtes besteht Bereitschaft, bei der Suche nach alternativen Flächen unterstützend zu wirken." Nachdem 2014 dann tatsächlich Ruhe im Stadtpark herrschte, beginnt der Ärger nun wieder neu. Die Cricketspieler spielen zwar nicht mehr auf der Hauptwiese, nutzen aber eine kleinere Wiese in unmittelbarer Nähe des Parkplatzes am Sportplatz. Die Gefährdung der Parkbesucher ist somit weiterhin gegeben und erweitert sich auf die in der Nähe abgestellten Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1847 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1467 Aktenzeichen: 67 0