Es geht wieder los: Cricketspiel im Höchster Stadtpark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM
4309 entstanden aus
Vorlage: OF 1389/6 vom
14.06.2015 Betreff: Es geht wieder los: Cricketspiel im Höchster
Stadtpark Vorgang: OM 1847/13 OBR 6; ST 1401/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. Maßnahmen einzuleiten, um das wieder beginnende
Cricketspiel im Höchster Stadtpark zu unterbinden, bevor es sich erneut als
Gewohnheit etabliert. Auch auf das Höchster Mainufer (Wörthspitze) ist dabei
ein Augenmerk zu legen, da dort in der Nähe des Kinderspielplatzes vor Kurzem
ebenfalls Cricketspieler zu beobachten waren; 2. d en Ortsbeirat 6 zu
unterrichten, was inzwischen unternommen wurde, um geeignete Ausweichflächen
für die Cricketspieler zu finden. Begründung: Das Problem wurde in der Vergangenheit schon mehrmals
vorgebracht und schien zeitweise gelöst. In seiner Stellungnahme vom
20.09.2013, ST 1401, antwortete der Magistrat damals u. a.: "In Abstimmung mit dem Ortsbeirat und dem Ordnungsamt
wurde die Ausschilderung des Höchster Stadtparks verbessert. Durch das
Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder in Verbindung mit einem
aufklärenden Gespräch konnte ein Ende der parkschädigenden Übernutzung
herbeigeführt werden. Der Magistrat beabsichtigt, die Situation während der
laufenden Saison weiterhin zu beobachten. Sollten sich Wiederholungen ergeben,
wird erneut Kontakt aufgenommen. Seitens des Sportamtes besteht Bereitschaft,
bei der Suche nach alternativen Flächen unterstützend zu wirken." Nachdem 2014 dann tatsächlich Ruhe im Stadtpark
herrschte, beginnt der Ärger nun wieder neu. Die Cricketspieler spielen zwar
nicht mehr auf der Hauptwiese, nutzen aber eine kleinere Wiese in unmittelbarer
Nähe des Parkplatzes am Sportplatz. Die Gefährdung der Parkbesucher ist somit weiterhin gegeben und
erweitert sich auf die in der Nähe abgestellten Autos. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2013, OM 1847
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2013, ST 1401
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2015, ST 1467
Aktenzeichen: 67 0