Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Höchster Stadtpark sauber und attraktiv halten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4308 entstanden aus Vorlage: OF 1388/6 vom 09.06.2015 Betreff: Höchster Stadtpark sauber und attraktiv halten Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen umzusetzen, mit deren Hilfe der Müllproblematik entgegengewirkt sowie die Sensibilität von Hundebesitzern dahin gehend erhöht wird, dass Hunde nur auf den hierfür gekennzeichneten Flächen unan geleint laufen dürfen. Ziel der Maßnahmen sollte sein, die Attraktivität des Höchster Stadtparks als Naherholungsgebiet zu erhalten. Dabei sind insbesondere nachfolgend aufgeführte Vorschläge bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen: - Aufstellung zusätzlicher Müllbehälter (dauerhaft und/oder speziell an schönen Wochenenden); - Einsatz von Parkwächtern; - durch die beteiligten Ämter und Stellen, insbesondere durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für einen verantwortungsvollen Umgang bei der Nutzung des Parks zu werben. Begründung: Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit und dem schönen Wetter wird auch der Höchster Stadtpark wieder stärker frequentiert und von den Menschen zur Naherholung genutzt. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich. Leider sorgen aber überfüllte Mülleimer, Glasscherben und verschmutzte Rasenflächen für Ärger. Und obwohl es im Höchster Stadtpark keine Flächen gibt, auf denen das Grillen erlaubt ist, wird vermehrt von Anwohnern und Besuchern beobachtet, dass im Park gegrillt wird. Nach dem Grillen bleiben dann Essensreste zurück. Zudem haben Eltern berichtet, dass Hundebesitzer ihre Hunde in der Nähe des Spielplatzes frei (ohne Leine) laufen lassen. Insbesondere durch die Neugestaltung des Spielplatzes hat der Höchster Stadtpark weiter an Attraktivität gewonnen. Den Park sauber zu halten, ist eine Voraussetzung dafür, dass dies so bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1435 Aktenzeichen: 67 0