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Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 705/10 vom 05.02.2019

Betreff: Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine Planungsgruppe aus allen beteiligten städtischen Ämtern zusammenzustellen, die gemeinsam mit der DB Netz AG den Bauverkehr für die Main-Weser-Bahn optimiert, um die durch Planungsfehler verursachten Belastungen der Bürger wenigstens auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Begründung: Nach Aussage der DB Netz AG stehen zur Bewältigung der ab spätestens Frühsommer anstehenden umfangreichen Materialtransporte zum Ausbau des Dammes der Main-Weser-Bahn im Niddatal gegenwärtig nur zwei der ursprünglich planfestgestellten An- und Abfahrrouten zur Verfügung. Die eine führt durch den historischen Ortskern von Berkersheim, die andere entweder durch die Wohngebiete am Frankfurter Berg oder durch die historischen Ortskerne von Eschersheim und Bonames. Die Belastungen auf diesen Routen sind schon beim gegenwärtigen, eher noch geringen Bedarf chaotisch. Die einzige auf absehbare Zeit erkennbare Verbesserung wird den Verkehr durch den historischen Ortskern von Harheim leiten und zu einem massiven Ausbau der Berkersheimer Bahnstraße im Grüngürtel unter Vernichtung von gerade angewachsenen Alleebäumen führen, was auch wenig leistungsstark erscheint. Da aber gegenwärtig wenig Aussicht auf eine tiefgreifende Verbesserung der Lage besteht und wenn wohl noch langwierige Planungen und Genehmigungen hierfür erforderlich wären, muss kurzfristig zumindest der Verkehr so organisiert werden, dass die historischen Ortskerne nicht als Vorstauräume für die Bauverkehre missbraucht werden und die Abwicklung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs in den Stadtteilen gefahrlos gewährleistet bleibt. Da dies offensichtlich bisher nicht zu organisieren ist, ist schleunigst eine Planungsgruppe einzusetzen, die diese Zustände abstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 10
TO I, TOP 18
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle