Kein Ausbau des Park-and-ride-Platzes an der Endhaltestelle der U5
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM
4292 entstanden aus
Vorlage: OF 965/10 vom
23.05.2010 Betreff: Kein Ausbau des Park-and-ride-Platzes an der
Endhaltestelle der U5 Vorgang: B 287/10 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen zur
Erweiterung der Park-and-ride-Plätze an der Endhaltestelle der U5 in
Preungesheim (Gemarkung Preungesheim, Flurnummer 14, Flurstück 204/9)
einzustellen. Stattdessen wird der Magistrat
aufgefordert, für das bezeichnete Flurstück ein Nutzungs- oder
Gestaltungskonzept zu entwickeln, das den Bereich der Endhaltestelle
U5/Autobahnbrücke mindestens optisch aufwertet. Die Planungen sollten im
Zusammenhang mit den Plänen zum Ausbau der U5 ausgeführt werden. Die Planungen
sind dem Ortsbeirat 10 vorzustellen. Begründung: Als Anlage 1_1 zum
Magistratsbericht B 287 vom 07.05.2010 wurde den Ortsbeiräten der
Ergebnisbericht der Standortuntersuchung zu weiteren Park-and-ride-Parkplätzen
im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt zugeleitet. Aus diesem Ergebnisbericht geht
hervor, dass die karge, von der Gießener Straße und der Homburger Landstraße
umschlossene Grünfläche südlich der Autobahnbrücke (Gemarkung Preungesheim,
Flurnummer 14, Flurstück 204/9) als geeignet angesehen wird, die
Park-and-ride-Plätze unter der Autobahnbrücke um 72 Stellplätze zu
erweitern. Die vorhandenen Park-and-ride-Plätze
unter der Autobahnbrücke sind bereits jetzt keine besondere Augenweide, und es
ist nicht zu vermuten, dass das gesamte Areal durch weitere Autoabstellplätze
städtebaulich gewinnen wird. Der bezeichnete Ergebnisbericht verweist bereits
auf eine im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführte Untersuchung,
nach der ein Drittel neugeschaffener Park-and-ride-Flächen von Menschen benutzt
wird, die auch vorher schon Park-and-ride genutzt haben und ein weiteres
Drittel von Mitbürgern in Anspruch genommen wird, die vorher ihren gesamten Weg
zur Arbeit mit dem ÖPNV zurückgelegt haben. Vor diesem Hintergrund kann der
Ortsbeirat 10 keinen positiven Beitrag zur Förderung des ÖPNV darin erkennen,
eine hässliche Ecke des Ortsbezirks 10 noch hässlicher zu machen. Obgleich eine echte Nutzung des Geländes wegen der
Lage "im Auge des Verkehrsorkans" wohl nicht zu erreichen sein wird, könnte
eine gute städtebauliche Qualität zum Beispiel durch eine kostengünstige,
naturnahe Bepflanzung erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2010, ST 1165
Aktenzeichen: 61 0