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Kein Ausbau des Park-and-ride-Platzes an der Endhaltestelle der U5

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4292 entstanden aus Vorlage: OF 965/10 vom 23.05.2010 Betreff: Kein Ausbau des Park-and-ride-Platzes an der Endhaltestelle der U5 Vorgang: B 287/10 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen zur Erweiterung der Park-and-ride-Plätze an der Endhaltestelle der U5 in Preungesheim (Gemarkung Preungesheim, Flurnummer 14, Flurstück 204/9) einzustellen. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, für das bezeichnete Flurstück ein Nutzungs- oder Gestaltungskonzept zu entwickeln, das den Bereich der Endhaltestelle U5/Autobahnbrücke mindestens optisch aufwertet. Die Planungen sollten im Zusammenhang mit den Plänen zum Ausbau der U5 ausgeführt werden. Die Planungen sind dem Ortsbeirat 10 vorzustellen. Begründung: Als Anlage 1_1 zum Magistratsbericht B 287 vom 07.05.2010 wurde den Ortsbeiräten der Ergebnisbericht der Standortuntersuchung zu weiteren Park-and-ride-Parkplätzen im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt zugeleitet. Aus diesem Ergebnisbericht geht hervor, dass die karge, von der Gießener Straße und der Homburger Landstraße umschlossene Grünfläche südlich der Autobahnbrücke (Gemarkung Preungesheim, Flurnummer 14, Flurstück 204/9) als geeignet angesehen wird, die Park-and-ride-Plätze unter der Autobahnbrücke um 72 Stellplätze zu erweitern. Die vorhandenen Park-and-ride-Plätze unter der Autobahnbrücke sind bereits jetzt keine besondere Augenweide, und es ist nicht zu vermuten, dass das gesamte Areal durch weitere Autoabstellplätze städtebaulich gewinnen wird. Der bezeichnete Ergebnisbericht verweist bereits auf eine im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführte Untersuchung, nach der ein Drittel neugeschaffener Park-and-ride-Flächen von Menschen benutzt wird, die auch vorher schon Park-and-ride genutzt haben und ein weiteres Drittel von Mitbürgern in Anspruch genommen wird, die vorher ihren gesamten Weg zur Arbeit mit dem ÖPNV zurückgelegt haben. Vor diesem Hintergrund kann der Ortsbeirat 10 keinen positiven Beitrag zur Förderung des ÖPNV darin erkennen, eine hässliche Ecke des Ortsbezirks 10 noch hässlicher zu machen. Obgleich eine echte Nutzung des Geländes wegen der Lage "im Auge des Verkehrsorkans" wohl nicht zu erreichen sein wird, könnte eine gute städtebauliche Qualität zum Beispiel durch eine kostengünstige, naturnahe Bepflanzung erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1165 Aktenzeichen: 61 0