Harheim-Nord: Maßbornstraßehier: Standort Kleidercontainer an der Wendeschleife des Busses
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM
4277 entstanden aus Vorlage:
OF 195/14 vom
31.05.2010 Betreff: Harheim-Nord: Maßbornstraße hier:
Standort Kleidercontainer an der Wendeschleife des Busses
Der Magistrat wird gebeten,
dafür zu sorgen, dass der Standort des Kleidercontainers an der Wendeschleife
des Busses aufgehoben wird. Der Kleidercontainer ist ohne Mitwirkung des
Ortsbeirates in der Wendeschleife neben einer Ruhebank aufgestellt worden.
Der Standort ist aus nachfolgenden Gründen
ungeeignet: 1. Der Standort
beeinträchtigt den gestalteten Ortseingang von Harheim. 2. Der Standort
neben der Ruhebank ist eine Fehlstellung. 3. Der Kleidercontainer steht
ohne eigenen Zugang wild auf der Grünfläche. 4. Das Bedienen des
Kleidercontainers behindert die Wendefunktion der Buswendeschleife. Grundsätzlich sollte der gestaltete Ortseingang von
Harheim nicht mit Geräten und sonstigen eingestellten Gegenständen verschandelt
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2010, ST 1167
Aktenzeichen: 66 5