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Mehr Sicherheit an der Einmündung Sandhofstraße/Deutschordenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 1065/5 vom 07.04.2015 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung Sandhofstraße/Deutschordenstraße Vorgang: OM 2735/08 OBR 5; ST 132/09 Der Magistrat wird gebeten, den Gefahrenpunkt an der Fuß- und Radwegquerung über die Sandhofstraße in Höhe des Blutspendedienstes zu entschärfen. Dies könnte durch eine Aufpflasterung gewährleistet werden, wie in der Anregung an den Magistrat vom 24.10 .2008, OM 2735, angeregt, alternativ durch eine Einfärbung der Querung oder durch das Verkehrszeichen 205 - Vorfahrt achten. Begründung: Der Fuß- und Radweg verläuft in dem Bereich weit entfernt von der Straße und zudem noch hinter den Straßenbahnschienen. Das unterscheidet ihn von Radwegen, die direkt neben der Straße verlaufen, sodass Radfahrende nicht unmittelbar im Blickbereich des Kraftfahrzeugverkehrs sind. Die Fahrzeugführer sind zudem häufig ortsfremde Besucher der Uniklinik. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 14.01.2009, ST 132, zu einer ähnlichen Anregung des Ortsbeirates (OM 2735) argumentiert, dass der Radweg sich nicht von vergleichbaren Situationen in der Stadt unterscheidet. Die täglichen Beobachtungen vor Ort zeigen aber das Gegenteil. Der Magistrat führte weiter aus, dass es noch keine Unfälle gegeben habe. Dies ist jedoch nur der Tatsache geschuldet, dass die meisten Radfahrenden den Gefahrenpunkt kennen und dementsprechend defensiv fahren, abbremsen und trotz Vorfahrt dem Autoverkehr gegebenenfalls Vorrang gewähren. Darauf sollte sich die Verwaltung jedoch nicht verlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2008, OM 2735 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2009, ST 132 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1400 Antrag vom 05.01.2016, OF 1200/5 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4975 Aktenzeichen: 66 0