Mehr Sicherheit an der Einmündung Sandhofstraße/Deutschordenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM
4236 entstanden aus
Vorlage: OF 1065/5 vom
07.04.2015 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung
Sandhofstraße/Deutschordenstraße Vorgang: OM 2735/08 OBR 5; ST 132/09 Der Magistrat wird gebeten, den Gefahrenpunkt an der
Fuß- und Radwegquerung über die Sandhofstraße in Höhe des Blutspendedienstes zu
entschärfen. Dies könnte durch eine Aufpflasterung gewährleistet werden, wie in
der Anregung an den Magistrat vom 24.10 .2008,
OM 2735, angeregt, alternativ durch eine Einfärbung der Querung oder durch
das Verkehrszeichen 205 - Vorfahrt achten. Begründung: Der Fuß- und Radweg verläuft in dem Bereich weit
entfernt von der Straße und zudem noch hinter den Straßenbahnschienen. Das
unterscheidet ihn von Radwegen, die direkt neben der Straße verlaufen, sodass
Radfahrende nicht unmittelbar im Blickbereich des Kraftfahrzeugverkehrs sind.
Die Fahrzeugführer sind zudem häufig ortsfremde Besucher der Uniklinik. Dadurch
kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom
14.01.2009, ST 132, zu einer ähnlichen Anregung des Ortsbeirates (OM 2735)
argumentiert, dass der Radweg sich nicht von vergleichbaren Situationen in der
Stadt unterscheidet. Die täglichen Beobachtungen vor Ort zeigen aber das
Gegenteil. Der Magistrat führte weiter aus, dass
es noch keine Unfälle gegeben habe. Dies ist jedoch nur der Tatsache
geschuldet, dass die meisten Radfahrenden den Gefahrenpunkt kennen und
dementsprechend defensiv fahren, abbremsen und trotz Vorfahrt dem Autoverkehr
gegebenenfalls Vorrang gewähren. Darauf sollte sich die Verwaltung jedoch nicht
verlassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2008, OM 2735
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.01.2009, ST 132
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2015, ST 1400
Antrag vom
05.01.2016, OF
1200/5
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4975
Aktenzeichen: 66 0