Schaltkästen im öffentlichen Raum
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4203 entstanden aus Vorlage: OF 773/3 vom 09.04.2015
Betreff: Schaltkästen im öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten,
- im Rahmen eines Pilotprojekts in Kooperation mit dem Ortsbeirat und interessierten Sponsoren und Künstlern für ausgewählte Schaltkästen im Nordend eine optische Gestaltung durch Bemalen, Graffiti o. Ä. zu ermöglichen;
- im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" künftig die Reduzierung von Schaltkästen und ähnlichen Elementen im öffentlichen Raum voranzutreiben, z. B. durch unterirdische Platzierung oder Integration in Hausfassaden. Eine Platzierung von Schaltkästen, die ein Hindernis darstellen, ist auf jeden Fall strikt zu vermeiden;
- städtische Gesellschaften, wie z. B. die Mainova, zu verpflichten, bei der Aufstellung ihrer Schaltkästen die Ziffern
- und
- zu beachten, d. h. für geeignete Schaltkästen sollte Bemalung oder Graffiti nach jeweiliger Abstimmung gestattet oder sogar gefördert werden und d ie Platzierung von Schaltkästen sollte so erfolgen, dass sie sich gut in den öffentlichen Raum integrieren und nicht im Wege stehen. Begründung: Die vorhandenen Schaltkästen sehen in vielen Fällen so trist aus, dass eine optische Gestaltung, selbstverständlich in abgestimmtem Rahmen, nur von Gewinn sein kann. Dies sollte in einem Pilotprojekt ausprobiert werden, das bei Erfolg ggf. auch ausgeweitet werden kann. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass Schaltkästen und ähnliche Elemente gut in den öffentlichen Raum eingepasst werden, auf jeden Fall aber kein Hindernis für Fußgänger, insbesondere ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, darstellen. Unüberlegt platzierte Schaltkästen sind darüber hinaus oft auch ein Ort für Sperrmüllablagerungen o. Ä. Bei städtischen Gesellschaften, bei denen der Magistrat Einfluss nehmen kann, sollten diese Prinzipien (integrierte Platzierung, Hindernisfreiheit, optische Gestaltungsmöglichkeiten) in besonderem Maße praktiziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
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OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle