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Radverkehrsplanung für das Nordend vorlegen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4200 entstanden aus Vorlage: OF 547/3 vom 11.10.2018 Betreff: Radverkehrsplanung für das Nordend vorlegen Vorgang: V 508/17 OBR 3; ST 2211/17 Der Magistrat wird aufgefordert, für das Nordend einen Verkehrswegeplan für den Radverkehr umgehend zu erstellen und vorzulegen. Ziel dieser Planung sollten durchgängige Radwege sein, die nicht plötzlich enden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2017, V 508 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2211 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1