Parkscheibenregelung für Teile des Neumarkts einführen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM
4191 entstanden aus Vorlage:
OF 1451/6 vom
25.04.2010 Betreff: Parkscheibenregelung für Teile des Neumarkts
einführen Der Magistrat wird gebeten, für die vor Geschäften
und Praxen liegenden Parkplätze auf dem Neumarkt eine Parkscheibenregelung mit
einer Höchstparkdauer von zwei Stunden, werktags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr,
einzuführen. Begründung: Die Anzahl der Dauerparker hat
derart zugenommen, dass Kunden der dort ansässigen Geschäfte sowie die
Patienten der Praxen keine Parkplätze mehr vorfinden. Bei den Dauerparkern mag
es sich um Personen handeln, die morgens ihr Auto dort abstellen und dann mit
öffentlichen Verkehrsmitteln weiterfahren, oder um Bewohner der neuen Siedlung.
Um die Attraktivität der Geschäfte zu erhöhen und den oftmals gehbehinderten
Besuchern der Arztpraxen ein nahes Parken zu ermöglichen, ist es notwendig, den
zu knappen Parkraum zu bewirtschaften und das Dauerparken zugunsten eines
höheren Umschlages zu unterbinden. Die vorhandenen Parkplätze können so besser
im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.08.2010, ST 1104
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1