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Parkscheibenregelung für Teile des Neumarkts einführen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4191 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 25.04.2010 Betreff: Parkscheibenregelung für Teile des Neumarkts einführen Der Magistrat wird gebeten, für die vor Geschäften und Praxen liegenden Parkplätze auf dem Neumarkt eine Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden, werktags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, einzuführen. Begründung: Die Anzahl der Dauerparker hat derart zugenommen, dass Kunden der dort ansässigen Geschäfte sowie die Patienten der Praxen keine Parkplätze mehr vorfinden. Bei den Dauerparkern mag es sich um Personen handeln, die morgens ihr Auto dort abstellen und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterfahren, oder um Bewohner der neuen Siedlung. Um die Attraktivität der Geschäfte zu erhöhen und den oftmals gehbehinderten Besuchern der Arztpraxen ein nahes Parken zu ermöglichen, ist es notwendig, den zu knappen Parkraum zu bewirtschaften und das Dauerparken zugunsten eines höheren Umschlages zu unterbinden. Die vorhandenen Parkplätze können so besser im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1