Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM
4189 entstanden aus Vorlage:
OF 577/9 vom
14.01.2019 Betreff: Massentransporte für Bahnausbau auf der
Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn Der Magistrat wird gebeten, darauf
hinzuwirken, dass die DB Netz AG die Massentransporte, die für den Ausbau der
Main-Weser-Bahn nötig sind, im Bereich der Straßen Alt-Eschersheim und
Niedwiesenstraße morgens auf die Zeit nach Schulbeginn um
circa 08:00 Uhr verlegt. Des Weiteren soll darauf hingewirkt werden, dass die
DB Netz AG Informationen zum Start und Zeitrahmen der
Massentransporte über die Schule an die Eltern weitergibt. Begründung: Die Massentransporte für den Bahnausbau werden mit
Traktoren und Anhängern u. a. über die engen Straßen Alt-Eschersheim und
Niedwiesenstraße abgewickelt. In der Zeit vor Schulbeginn stellt das hohe
Aufkommen an Schwerlastfahrzeugen eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler dar,
die die schmalen Gehwege entlang der o. g. Straßen nutzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1208
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 304
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2020, ST 1583
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9
am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9
am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5