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Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4189 entstanden aus Vorlage: OF 577/9 vom 14.01.2019 Betreff: Massentransporte für Bahnausbau auf der Straße Alt-Eschersheim erst nach Schulbeginn Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die DB Netz AG die Massentransporte, die für den Ausbau der Main-Weser-Bahn nötig sind, im Bereich der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße morgens auf die Zeit nach Schulbeginn um circa 08:00 Uhr verlegt. Des Weiteren soll darauf hingewirkt werden, dass die DB Netz AG Informationen zum Start und Zeitrahmen der Massentransporte über die Schule an die Eltern weitergibt. Begründung: Die Massentransporte für den Bahnausbau werden mit Traktoren und Anhängern u. a. über die engen Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße abgewickelt. In der Zeit vor Schulbeginn stellt das hohe Aufkommen an Schwerlastfahrzeugen eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler dar, die die schmalen Gehwege entlang der o. g. Straßen nutzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 304 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1583 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5