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Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4188 entstanden aus Vorlage: OF 518/9 vom 05.09.2018 Betreff: Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassen Aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP-Ef) für den Planungsbezirk 9 geht hervor, dass eine vierzügige Grundschule sowie ein sechszügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord errichtet werden sollen. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, zu denen der Magistrat gebeten wird, zu prüfen und zu berichten: - Aus der Nachverdichtung der Platensiedlung wird bei 776 zusätzlichen Wohneinheiten ein zusätzlicher Bedarf von 29, aus den weiteren Baumaßnahmen in Ginnheim-Süd von zwei Schulplätzen errechnet. Weitere Nachverdichtungsmaßnahmen im Bereich der Platensiedlung sind zu erwarten, sodass die Errichtung einer vierzügigen Grundschule sinnvoll erscheint. Wie gedenkt der Magistrat den sich daraus ergebenden Bedarf an Schulplätzen im nicht gymnasialen weiterführenden Bereich zu decken? - Der SEP-Ef geht von 680 Wohneinheiten im Siedlungsgebiet "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" aus. Bei der Bürgeranhörung zum städtebaulichen Wettbewerb war von 800 bis 850 Wohneinheiten die Rede. Welche Konsequenzen hätte es für den SEP-Ef, wenn die höhere Zahl an Wohneinheiten realisiert würde? Begründung: Der SEP-Ef sieht eine vierzügige Grundschule im Bereich der Platensiedlung vor, mit derselben Priorität aber auch eine weitere vierzügige Grundschule an der Hansaallee. In beiden Fällen fehlt ein Angebot an weiterführenden Schulplätzen aus dem nicht gymnasialen Bereich. Hier bestehen Bedenken, ob diese rechtzeitig zur Verfügung stehen werden, wenn sie nicht schon jetzt im neuen Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1