Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM
4188 entstanden aus Vorlage:
OF 518/9 vom
05.09.2018 Betreff: Entwurf zur Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassen
Aus dem Entwurf zur
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP-Ef) für den Planungsbezirk 9
geht hervor, dass eine vierzügige Grundschule sowie ein sechszügiges Gymnasium
in der Bildungsregion Mitte-Nord errichtet werden sollen. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen,
zu denen der Magistrat gebeten wird, zu prüfen und zu berichten: - Aus der Nachverdichtung der Platensiedlung wird bei
776 zusätzlichen Wohneinheiten ein zusätzlicher Bedarf von 29, aus den weiteren
Baumaßnahmen in Ginnheim-Süd von zwei Schulplätzen errechnet. Weitere
Nachverdichtungsmaßnahmen im Bereich der Platensiedlung sind zu erwarten, sodass die Errichtung einer vierzügigen Grundschule sinnvoll
erscheint. Wie gedenkt der Magistrat den sich daraus ergebenden Bedarf an
Schulplätzen im nicht gymnasialen weiterführenden Bereich zu decken? - Der SEP-Ef geht von 680 Wohneinheiten im
Siedlungsgebiet "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" aus. Bei der Bürgeranhörung zum
städtebaulichen Wettbewerb war von 800 bis 850 Wohneinheiten die Rede.
Welche Konsequenzen hätte es für den SEP-Ef, wenn die höhere Zahl an
Wohneinheiten realisiert würde? Begründung: Der SEP-Ef sieht eine vierzügige Grundschule im
Bereich der Platensiedlung vor, mit derselben Priorität aber auch eine weitere
vierzügige Grundschule an der Hansaallee. In beiden Fällen fehlt ein Angebot an
weiterführenden Schulplätzen aus dem nicht gymnasialen Bereich. Hier bestehen
Bedenken, ob diese rechtzeitig zur Verfügung stehen werden, wenn sie nicht
schon jetzt im neuen Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1490
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9
am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1