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Wendehammer vor Bernadottestraße 14

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4184 entstanden aus Vorlage: OF 385/8 vom 08.01.2019 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14 Der Magistrat wird gebeten, den sehr engen Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 durch die Stadtpolizei in Abständen zu kontrollieren, damit das Parken in diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44 ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z. B. durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen) und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 896 Aktenzeichen: 32 1

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