Wendehammer vor Bernadottestraße 14
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM
4184 entstanden aus Vorlage:
OF 385/8 vom
08.01.2019 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14
Der Magistrat wird
gebeten, den sehr engen Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14
durch die Stadtpolizei in Abständen zu kontrollieren, damit das Parken in
diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14
ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit
abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird
zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest
eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für
die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern
Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44
ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten
Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in
Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z. B.
durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße
von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner
zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen
der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen)
und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen
benötigt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 896
Aktenzeichen: 32 1