Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die Wittelsbacherallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2010, OM
4150 entstanden aus
Vorlage: OF 654/4 vom
20.04.2010 Betreff: Keine Raserhatz ohne Parkplatz? Festes
Überwachungsgerät für Geschwindigkeitsmessung und Ampel muss auf die
Wittelsbacherallee Vorgang: ST 379/10 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf
der Wittelsbacherallee, im Bereich der Kreuzung Scheidswaldstraße/Linnéstraße
(stadteinwärts) und Bornheimer Landwehr (stadtauswärts), eine feste Messanlage
(ähnlich der in der Hanauer Landstraße) installiert wird, um
Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstöße zu überwachen. Begründung: Eine Auswertung der
Stellungnahme des Magistrats ST 379/10 hat ergeben, dass in der
Wittelsbacherallee im Bereich der Schulwege sieben von zehn Messversuchen im
Jahre 2009 an fehlenden Parkmöglichkeiten scheiterten. Da eine mobile Messung somit kaum möglich scheint,
muss eine feste Messanlage eingerichtet werden, um
Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch Verstöße gegen Rotlicht zu ahnden.
Gerade an der vorgeschlagenen Stelle hat der Ortsbeirat wiederholt überhöhte
Geschwindigkeit aber auch zahlreiche Rotlichtverstöße festgestellt. Im Übrigen
ist die gesamte Wittelsbacherallee beidseitig Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.08.2010, ST 1065
Aktenzeichen: 32 4