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Lärmmessungen am U-Bahn-Strang zwischen Bonames und Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 409 entstanden aus Vorlage: OF 28/15 vom 02.09.2011 Betreff: Lärmmessungen am U-Bahn-Strang zwischen Bonames und Nieder-Eschbach Vorgang: ST 764/11 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der bisherigen Untersuchungen der VGF, betreffend eines Abschnittes in Bonames zusätzlich auch im Kurvenbereich beidseits der U-Bahn-Strecke U 8 zwischen Bonames und Nieder-Eschbach in Höhe der vorhandenen Bebauung, an der Gustav-Mahler-Straße sowie Georg-Büchner-Straße Lärmmessungen vorzunehmen. Ferner soll berichtet werden, welche Maßnahmen möglich sind, um die vom U-Bahn-Betrieb in diesem Bereich ausgehenden Geräuschemissionen zu reduzieren. Begründung: In den letzten Monaten hat sich nach Aussagen der Anlieger der vom U-Bahn-Betrieb im Schienenverkehr ausgehende Lärm erhöht. In einer Unterschriftenaktion haben die Anwohner der Gustav-Mahler-Straße auf dieses Problem hingewiesen und angeregt, die Ursachen zu prüfen und, wie bereits in Bonames geschehen, auch in diesem Bereich konkrete Lärmmessungen vorzunehmen. Gleichfalls soll auch geprüft werden, ob durch bauliche Maßnahmen (wie beispielsweise durch Stärkung des Gleisbettes, Optimierung der Schienen, geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen für die U-Bahnen etc.) in diesem Abschnitt die Geräuschemissionen reduziert werden können. Der mögliche Bau einer Lärmschutzwand oder ähnliches ist aus stadtgestalterischen Gründen in diesem Bereich ausdrücklich nicht in Betracht zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 16.03.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 3