Lärmmessungen am U-Bahn-Strang zwischen Bonames und Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM
409 entstanden aus
Vorlage: OF 28/15 vom
02.09.2011 Betreff: Lärmmessungen am U-Bahn-Strang zwischen
Bonames und Nieder-Eschbach Vorgang: ST 764/11 Der Magistrat wird gebeten, im
Zuge der bisherigen Untersuchungen der VGF, betreffend eines Abschnittes in
Bonames zusätzlich auch im Kurvenbereich beidseits der U-Bahn-Strecke U 8
zwischen Bonames und Nieder-Eschbach in Höhe der vorhandenen Bebauung, an der
Gustav-Mahler-Straße sowie Georg-Büchner-Straße Lärmmessungen vorzunehmen.
Ferner soll berichtet werden, welche Maßnahmen möglich sind, um die vom
U-Bahn-Betrieb in diesem Bereich ausgehenden Geräuschemissionen zu
reduzieren. Begründung: In den letzten Monaten hat sich nach Aussagen der
Anlieger der vom U-Bahn-Betrieb im Schienenverkehr ausgehende Lärm erhöht. In
einer Unterschriftenaktion haben die Anwohner der Gustav-Mahler-Straße auf
dieses Problem hingewiesen und angeregt, die Ursachen zu prüfen und, wie
bereits in Bonames geschehen, auch in diesem Bereich konkrete Lärmmessungen
vorzunehmen. Gleichfalls soll auch geprüft werden, ob durch bauliche Maßnahmen
(wie beispielsweise durch Stärkung des Gleisbettes, Optimierung der Schienen,
geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen für die U-Bahnen etc.) in diesem Abschnitt
die Geräuschemissionen reduziert werden können. Der mögliche Bau einer
Lärmschutzwand oder ähnliches ist aus stadtgestalterischen Gründen in diesem
Bereich ausdrücklich nicht in Betracht zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.05.2012, ST 637
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15
am 16.03.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 3