Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM
4078 entstanden aus Vorlage:
OF 945/10 vom
29.03.2010 Betreff: Entschärfung des Endes des Radweges entlang
des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und
Berichterstattung gebeten, wie das Ende des Radweges entlang des Harheimer
Weges am Ortseingang Bonames so entschärft werden kann, dass die aus Harheim
kommenden Radfahrer nicht bereits am Ortseingang in die Fahrbahn des Harheimer
Weges eingeleitet werden, dass aber andererseits vor der Bushaltestelle
Harheimer Weg der Radverkehr ohne gegenseitige Gefährdung so auf die Fahrbahn
übergeleitet wird, dass er mit Beginn der Wohnbebauung nicht mehr auf dem
Bürgersteig unterwegs ist. Begründung: Der kombinierte Radweg am
Harheimer Weg endet mit dem Ortseingang Bonames. Dort ist der Harheimer Weg
zwar auf Tempo 30 km/h begrenzt, aber noch sehr breit und gut übersichtlich,
sodass es dort für Fahrradfahrer nicht ungefährlich ist, sich in den fließenden
Kraftfahrzeugverkehr einzuordnen, der hier noch nicht notwendigerweise
abgebremst ist. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Radfahrer zunächst
weiter auf dem sehr breiten Bürgersteig fahren, der zunächst auch breit genug
ist, dass dort entweder ein gesonderter Radweg eingerichtet werden könnte oder
ein kombinierter Rad-/Fußweg möglich wäre. Der Bürgersteig verengt sich
allerdings mit Beginn der Bonameser Wohnbebauung, sodass es gefährlich ist,
wenn die Radfahrer hier weiter auf dem Bürgersteig unterwegs sind, weil die
Anwohner sonst nicht ungefährdet aus ihren Gartentüren treten können. Es müsste
also eine Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn des Harheimer Weges vor
der Bushaltestelle Harheimer Weg erfolgen, damit sich die Radfahrer ohne
gegenseitige Gefährdung in den fließenden und dort bereits langsameren
Kraftfahrzeugverkehr einordnen können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2010, ST 886
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.01.2011, ST 6
Aktenzeichen: 66 2