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Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4078 entstanden aus Vorlage: OF 945/10 vom 29.03.2010 Betreff: Entschärfung des Endes des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Ende des Radweges entlang des Harheimer Weges am Ortseingang Bonames so entschärft werden kann, dass die aus Harheim kommenden Radfahrer nicht bereits am Ortseingang in die Fahrbahn des Harheimer Weges eingeleitet werden, dass aber andererseits vor der Bushaltestelle Harheimer Weg der Radverkehr ohne gegenseitige Gefährdung so auf die Fahrbahn übergeleitet wird, dass er mit Beginn der Wohnbebauung nicht mehr auf dem Bürgersteig unterwegs ist. Begründung: Der kombinierte Radweg am Harheimer Weg endet mit dem Ortseingang Bonames. Dort ist der Harheimer Weg zwar auf Tempo 30 km/h begrenzt, aber noch sehr breit und gut übersichtlich, sodass es dort für Fahrradfahrer nicht ungefährlich ist, sich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einzuordnen, der hier noch nicht notwendigerweise abgebremst ist. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Radfahrer zunächst weiter auf dem sehr breiten Bürgersteig fahren, der zunächst auch breit genug ist, dass dort entweder ein gesonderter Radweg eingerichtet werden könnte oder ein kombinierter Rad-/Fußweg möglich wäre. Der Bürgersteig verengt sich allerdings mit Beginn der Bonameser Wohnbebauung, sodass es gefährlich ist, wenn die Radfahrer hier weiter auf dem Bürgersteig unterwegs sind, weil die Anwohner sonst nicht ungefährdet aus ihren Gartentüren treten können. Es müsste also eine Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn des Harheimer Weges vor der Bushaltestelle Harheimer Weg erfolgen, damit sich die Radfahrer ohne gegenseitige Gefährdung in den fließenden und dort bereits langsameren Kraftfahrzeugverkehr einordnen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 886 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 6 Aktenzeichen: 66 2