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Verkehrssituation in der östlichen Hügelstraße, zwischen der Jean-Monnet-Straße und der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2010, OM 4059 entstanden aus Vorlage: OF 1162/9 vom 01.03.2010

Betreff: Verkehrssituation in der östlichen Hügelstraße, zwischen der Jean-Monnet-Straße und der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1685/07 OBR 9; ST 328/08 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, die verkehrliche Situation insbesondere für die Anlieger zu verbessern. Der Magistrat möge in diesem Zusammenhang auch den möglichen Einsatz von rot-weißen Elementen, wie sie vielerorts eingesetzt werden, als Trennelemente in der Mitte zwischen den je zwei Fahrbahnen prüfen, diesen Vorschlag aber nur einem Teilaspekt der Fragen zuordnen. Begründung: Von Anliegern wird beanstandet, dass - die Gegebenheiten vor Ort nur ein sehr unzureichendes Sicherheitsgefühl zulassen; - viele Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit weit überschreiten; - ein sicheres Überqueren der Hügelstraße für Fußgänger an der ampelgestützten Kreuzung Hügelstraße/Grafenstraße auf dem Zebrastreifen nicht möglich sei beziehungsweise erscheine; - ein Linksabbiegen, insbesondere für Radfahrer, sehr gefährlich sei. Es kann als plausibel angesehen werden, dass Autofahrer, die mit autobahnüblicher Geschwindigkeit von der A 661 über den Zubringer in die Hügelstraße einbiegen, noch (unbewusst) ihr schnelles Fahren fortsetzen (wollen). Hinsichtlich der Fußgängerüberquerungen an der erwähnten Kreuzung gibt es bereits Teilerkenntnisse und -Ergebnisse (siehe OM 1685 vom 06.12.2007 und ST 328 vom 19.02.2008). Durch die vorgeschlagenen rot-weißen Elemente könnte sowohl ein Beitrag zur objektiven Sicherheit als auch zum subjektiven Sicherheitsgefühl geleistet werden. Wie gefährlich sich Linksabbiegen von Radfahrern auf der Hügelstraße gestaltet, hat sich gerade erst bei dem tödlichen Unfall einer Radfahrerin am 10.01.2010 gezeigt, auch wenn man den Anteil von Eigenverschulden der Radfahrerin berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9